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Gericht bestätigt Freispruch

Die Generalstaatsanwaltschaft scheitert mit ihrer Revision am Oberlandesgericht Dresden. Damit endet nach sechseinhalb Jahren die strafrechtliche Verfolgung des linken Demonstranten Tim H.

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© Ronald Bonß

Dresden.Nach sechseinhalbjährigem Prozessmarathon hat der Berliner Linksaktivist Tim H. in Sachsen keine strafrechtliche Verfolgung mehr wegen der Krawalle vom Februar 2011 zu befürchten.

Das Oberlandesgericht Dresden verwarf am Montag in öffentlicher Verhandlung die Revision der Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte in dem 40-Jährigen einen Rädelsführer bei schweren Ausschreitungen rund um Proteste gegen einen Neonaziaufmarsch in der sächsischen Landeshauptstadt gesehen.

Es war bereits der vierte Strafprozess seit Dezember 2012 wegen Landfriedensbruchs und Beleidigung. Zuletzt war H. im Januar vom Landgericht Dresden freigesprochen worden. An dem Urteil sei nichts zu beanstanden, befand nun das Oberlandesgericht.

„Gut, dass sich die Unschuldsvermutung letztendlich durchgesetzt hat“, kommentierte H. Anwalt Sven Richwin den Spruch des Senats. „Es ist allerdings irritierend, dass das sechs Jahre gedauert hat.“

Dem nicht vorbestraften Familienvater H. war vorgeworfen worden, bei der Anti-Neonazi-Demonstration den sogenannten „Schwarzen Block“ per Megafon mit den Worten „Kommt nach vorne“ zum Durchbrechen einer Polizeikette angeleitet zu haben. Dabei waren 14 Beamte massiv mit Flaschen, Steinen und Pyrotechnik angegriffen und teils verletzt worden. Einen Polizisten beschimpfte H. vor laufender Kamera mit „Hau ab, du Nazisau!“. 2013 war er zunächst zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Später waren zahlreiche Mängel in den Ermittlungen bekannt geworden. So fand die Verteidigung vier weitere Männer, die im Bereich des Tatorts Megafone trugen. Die Anweisungen waren daher H. nicht mehr zweifelsfrei zuzuweisen. Wegen Beleidigung war er nach Ansicht des Landgerichts nicht mehr zu belangen, da der Strafantrag nicht rechtzeitig gestellt worden war. Die Staatsanwaltschat hatte die Entscheidungen jeweils angefochten.

Ohne die Hilfe und Spenden von Freunden hätte er diesen Freispruch nicht erreicht, sagte H. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen wollte er sich auch nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht äußern.