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Genervt vom Schützenfest

Die Anwohner rund um den Schützenplatz haben sich bei der Stadt beschwert. Die Schützen können das nicht verstehen.

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© André Braun

Von Sylvia Jentzsch

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Anwohner der Lindenstraße und der Gartenstraße wegen Ruhestörung bei der Stadt beschweren. Diesmal liegen der Verwaltung Hinweise vor, dass es beim Pfingstschießen des Harthaer Schützenvereins und dem Fest anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Scheibenschützengesellschaft zu laut gewesen sei.

„Die Böllerei hat überhand genommen“, so Bau- und Ordnungsamtsleiter Ronald Fischer. Die Leute gaben an, so von der Lautstärke der Böller erschrocken zu sein, dass sie einige Tage gesundheitliche Probleme hatten. „Hier müssen wir reagieren“, sagte Ronald Fischer. Er habe auch schon mit Mitgliedern des Schützenvereins gesprochen. Doch es sei schwer, im Nachgang solche Dinge zu klären, so der Bau- und Ordnungsamtsleiter.

Der Vorsitzende des Harthaer Schützenvereins Dietmar Merkel kann nicht nachvollziehen, warum es diese Beschwerden gibt. „Wir haben uns an die Regeln gehalten und sogar weniger geböllert als in den letzten Jahren“, so Merkel. So gab es nur zum Pfingstschießen Böllerschüsse aus der Kanone. Beim Fest zum 25-jährigen Bestehen verzichteten die Schützen ganz aufs Böllern. Auch die Zeiten beim Schießen seien strikt eingehalten worden. Das Vogelschießen zur Ermittlung des Schützenkönigs endete 22 Uhr. Das Schießen um die Titel des Bürgerschützenkönigs endete sogar schon vor 18 Uhr. „Wenn es trotz der Einhaltung der Vorschriften weiter Beschwerden gibt, dann brauchen wir in Hartha gar nichts mehr zu machen“, sagte Dietmar Merkel. Wird das Vereinshaus an Privatpersonen vermietet, stehe sogar im Vertrag, dass Feuerwerke anzumelden sind.

Anlässe für ein Feuerwerk

Die Stadtverwaltung ist für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk zuständig.

Ein Antrag ist 14 Tage vor dem Abbrennen des Feuerwerks beim Ordnungsamt einzureichen.

Begründete Anlässe sind: Geburtstage ab vollendetem 40. Lebensjahr und dann aller zehn Jahre, Schulanfang, Trauungen und Hochzeitsjubiläen.

Laut Polizeiordnung ist ein Feuerwerk bis 22 Uhr abzubrennen. Während der Sommerzeit ist das mit Genehmigung nach Einbruch der Dunkelheit bis 24 Uhr möglich.

Künftig wird in der Genehmigung darauf hingewiesen, dass keine Böller verwendet werden dürfen.

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Außerdem gibt es Beschwerden wegen privater Knallerei, die meist nicht bei der Stadtverwaltung angemeldet sind. „Wir haben uns im Kultur- und Sozialausschuss mit diesen Themen beschäftigt“, sagte Albrecht Günther, der das Gremium leitet. Es gehe nicht darum, den Schützen zu verbieten, am Vereinshaus zu feiern, zumal die Feste offiziell angemeldet worden sind. Es gehe vielmehr um die Einhaltung der Polizeiordnung der Stadt und wie deren Einhaltung kontrolliert werden kann. „Herr Fischer hat uns zur Problematik eine Zuarbeit vorgelegt, wie mit Anträgen für Feuerwerke und für das Salutschießen umgegangen wird“, sagte Albrecht Günther. So erteile die Verwaltung die Erlaubnis für das Böllern mit Kanonen. Um diese zu bekommen, muss der Verein einige Dokumente vorlegen. So gab es unter anderem eine Böllererlaubnis für das Pfingstschießen des Schützenvereins und zum 20-jährigen Bestehen der Scheibenschützengesellschaft. Damit die Schützen ihr Salutschießen durchführen können, benötigen sie eine Erlaubnis vom Landratsamt. Auch diese lag für die jeweiligen Feste auf dem Schützenplatz vor.

„Bisher haben wir bei unseren bisherigen Genehmigungen nicht extra darauf hingewiesen, dass keine Böller verwendet werden dürfen. Das werden wir ab sofort ändern“, sagte der Bau- und Ordnungsamtsleiter. Leider würden die sogenannten China-Böller, die eigentlich verboten sind, zu oft gezündet werden. Leider könne die Stadtverwaltung wenig beeinflussen, wie die Genehmigung umgesetzt werde, so Fischer. Hier sei auch die Mithilfe der Bürger gefragt, die Hinweise an das Ordnungsamt geben sollen. „Nur dann können wir ein ordnungsrechtliches Verfahren einleiten“, sagte Fischer.