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Gemeinden zahlen für Fundtiere Tausende Euro

Entlaufene Hunden und Katzen müssen erst mal versorgt werden. Nicht immer findet sich der Besitzer.

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© Tim Brakemeier/dpa

Von Anja Gail

Landkreis. Verängstigt duckt sich die Katze in einem Behältnis im Tierheim. Dort hatten sie Bürger abgegeben, weil sie schon einige Tage lang herumgestrichen war und scheinbar nirgendwo hingehörte. Ihr gepflegter Zustand und ihr zutrauliches Verhalten sprachen dafür, dass sie bis vor Kurzem noch bei Menschen zu Hause gewesen war. An sich besitzen Katzen einen ausgeprägten Orientierungssinn. Damit finden sie den Weg nach Hause in der Regel problemlos zurück, selbst über weite Strecken. Und dennoch können auch sie sich verlaufen. Manchmal ereignen sich abenteuerliche Geschichten. Und gar nicht selten kommt es vor, dass der Besitzer verstirbt und der Vierbeiner zurückbleibt, sagt Henrietta Theinert, stellvertretende Kämmerin im Reichenbacher Rathaus.

Verloren gegangene und entlaufene Hunde und Katzen gelten als Fundtiere. Sie müssen erst mal untergebracht und versorgt werden. Ordnungsamt und Tierschutzvereine – wie in der Löbauer Region der Tierschutzverein Löbau-Zittau, der das Tierheim in Bischdorf betreibt, sind für Bürger, die so einen Vierbeiner finden, Ansprechpartner. Dennoch landet das Thema auch in den Kämmereien der Kommunen auf dem Tisch. Denn die jeweilige Gemeinde ist für Fundtiere auf ihrem Territorium zuständig und muss dafür auch bestimmte Kosten übernehmen. Und die können die Stadt- und Gemeindekassen ganz schön belasten. So sind in den Ortschaften Königshain, Reichenbach und Vierkirchen, für die Frau Theinert zuständig ist, 2016 und bislang in diesem Jahr 1600 Euro für gefundene Hunde und 2700 Euro für Katzen angefallen. Oppach beispielsweise hat stark gestiegene Kosten für die Unterbringung von Fundtieren zu beklagen: Waren die Aufwendungen für das Jahr 2013 im Gemeindehaushalt noch mit rund 660 Euro beziffert, haben sie sich im Folgejahr mit rund 1133 Euro schon fast verdoppelt. Im vergangenen Jahr stand schließlich die stolze Summe von reichlich 5000 Euro zu Buche, die für Fundtiere aufgewendet werden musste. Auch andere Haushalte belasten die Ausgaben.

Doch der Tierschutz ist gesetzlich verankert und die Gemeinden müssen diese Aufgabe als Fundbehörde leisten. An Kosten fällt dabei vor allem die Unterbringung an, die in den meisten Fällen, so wie bei der gefundenen Katze, im Tierheim erfolgt. Hinzu kommen Entwurmung, tierärztliche Untersuchung und Kastration. Beim Zeitraum der Kostenerstattung folgen die Kommunen den Auffassungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG). Demnach wird in der Regel angenommen, dass ein Eigentümer die Suche nach seinem Tier aufgegeben hat, wenn er sich nicht innerhalb von vier Wochen meldet. Das Fundtier gilt ab dann als herrenlos geworden. Damit endet die Kostenerstattungspflicht für die Kommunen. Das Tier wird den Tierschutzvereinen, die meist Träger der Tierheime sind, zur weiteren Betreuung überlassen. Bis zu 60 Hunde und über 100 Katzen landen beispielsweise im Bischdorfer Tierheim jährlich unter der Bezeichnung „Fundtier“. Bei Katzen sei es generell schwierig, Besitzer zu finden. Leichter sei das bei Hunden, sagen Tierschützer. Da spreche sich schnell rum, wem ein Vierbeiner entlaufen ist.

So einen Vorfall gab es unlängst. Ein Reichenbacher Pflegedienst war unterwegs und entdeckte am Straßenrand zwischen Feld und Wald zwei herumlaufende Hunde. Einen konnte eine Mitarbeiterin in Obhut nehmen. Der andere lief davon. Auf Facebook suchte das Pflegeteam selbst nach dem Besitzer und hatte Erfolg. Wie sich herausstellte, war er mit den Hunden Pilze suchen gewesen. Dabei waren ihm die beiden ausgerissen. Diese Geschichte nahm aufgrund dank des Handelns der Pflegedienstmitarbeiter schnell ein glückliches Ende. Die Hunde landeten gar nicht erst als Fundtiere im Tierheim. Das klappt aber nicht immer so problemlos. Schwierig wird es auch bei ausgesetzten Tieren oder wenn anzunehmen ist, dass es sich um wilde oder verwilderte Katzen oder Hunde handelt, erklärt Henrietta Theinert aus dem Reichenbacher Rathaus. Dann ändern sich auch die Zuständigkeiten. Freilebende und verwilderte Haustiere und Wildtiere gelten als herrenlos. Ein Beispiel dafür sind wilde Katzen, die durch Futter angelockt werden.

Für gefundene Wildtiere sind die Jagd- und Naturschutzbehörden Ansprechpartner. Ausgesetzte Tiere gelten nach Auffassung des SSG als herrenlos. Oft ist das aber gar nicht klar festzustellen. Deshalb wird im Zweifel auch hier vom Fundverdacht ausgegangen und die Unterbringung sichergestellt. Wird der Besitzer ermittelt, muss er die angefallenen Kosten tragen.

Als Finder kann man schon an einigen Merkmalen unterscheiden, ob ein Vierbeiner verloren gegangen, entlaufen oder schon länger sich selbst überlassen war. Ist das Tier scheu oder an Menschen gewöhnt? Wie sieht das Fell aus? Ist es sehr abgemagert? Trägt es ein Halsband oder ein anderes sichtbares Kennzeichen? Das kann als erster Ansatz bei der Einschätzung helfen.