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Gemeinde verlängert Vertrag, aber mit Auflagen

Die Dauercamper können ihr Gelände am Mittelteich weitere fünf Jahre nutzen. Vorausgesetzt, sie verbessern den Brandschutz und der Kreis greift nicht ein.

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© Norbert Millauer

Von Sven Görner

Moritzburg. Lieber jedes Wochenende Urlaub, als nur einmal im Jahr, ist der Wahlspruch der Dauercamper vom Moritzburger Mittelteich. Das Plätzchen, diesen umzusetzen, ist gut gewählt. Als es am Moritzburger Mittelteich noch eine offizielle Badestelle gab, wurde diese immer gern genutzt. Nicht nur von den Einheimischen, sondern auch von vielen Dresdnern.

Diese Zeiten sind lange vorbei. Doch während es auf dem einstigen Badgelände in den vergangenen Jahren immer wieder Probleme gab, dass dieses nicht vermüllt, blieb ein paar Meter nebenan auf dem Platz des Vereins der Dauercampingfreunde die Idylle erhalten. Das rund 45 000 Quadratmeter große Areal bietet ausreichend Fläche für 90 Stellplätze, ein Sanitärgebäude und ein kleines Vereinsheim. Seit dem Jahr 2000 hat der zwei Jahre zuvor gegründete Verein das Gelände von der Gemeinde Moritzburg gepachtet. Zunächst zum Leidwesen der Mitglieder immer nur für kurze Zeiträume. Der aktuelle Vertrag wurde dann erstmals auf fünf Jahre befristet. Auslaufen würde er zum Ende dieses Jahres. Doch der Verwaltungsausschuss des Moritzburger Gemeinderats hatte seinerzeit entschieden, dass die Neuverhandlungen bereits bis Ende 2017 abgeschlossen werden sollten.

Dieser Termin wurde nicht ganz eingehalten. Denn Bürgermeister Jörg Hänisch (parteilos) wollte sich vor einer Verlängerung erst einmal einen Überblick verschaffen. Und so stand das Thema nun erst am Montagabend auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Vorausgegangen waren dem zwei Ortstermine auf dem Platz.

Am ersten hatte neben dem Bürgermeister und dem Vereinsvorstand auch die Moritzburger Bauamtsleiterin und das Baudezernat des Landkreises teilgenommen. „Der Platz an sich ist in einem sehr ordentlichen Zustand. Strom-, Gas- und Sanitäranlagen werden regelmäßig gewartet“, so der Bürgermeister. Bei der Begehung wurde jedoch festgestellt, dass die tatsächlich errichteten baulichen Anlagen möglicherweise nicht vom geltenden Baurecht abgedeckt werden. Hinzu kommt, dass die im Vertrag vereinbarte Definition – ein Wohnwagen plus handelsübliches Vorzelt – bei fast keinem Stellplatz eingehalten wird. Auf einigen sind inzwischen sogar mehrere Wohnwagen auf einem Platz aufgestellt. „Die Vorzelte bestehen zum Teil aus fest verbauten Dachplatten mit Unterkonstruktion“, so der Rathauschef weiter. „Diese Abweichungen stehen im Widerspruch zum geltenden Pachtvertrag.“

Jörg Hänisch räumt allerdings auch ein, dass sich dafür bisher weder die Gemeinde noch das Landratsamt interessiert haben. „Vom Bauordungsamt des Landkreises gab es bei der Vorortbegehung die Aussage, dass die bestehenden ungenehmigten baulichen Anlagen für eine gewisse Übergangszeit, die Rede war von rund drei Jahren, geduldet werden könnten.“ Voraussetzung dafür sei allerdings, dass bei Neuvergabe von Pachtplätzen die Bauordnung und die Festlegung im Pachtvertrag – ein Wohnwagen plus handelsübliches Vorzelt – eingehalten werden. „Der Gemeinde wurde dringend empfohlen, im Rahmen eines Bauplanungsverfahrens die zukünftig baulichen Möglichkeiten festzulegen.“ Denn bisher ist das Gebiet im Flächennutzungsplan lediglich als Gebiet für Freizeit und Erholung ausgewiesen. „Einen Bebauungsplan gibt es nicht.“

Beim zweiten Vor-Ort-Termin ging es vorrangig um den Brandschutz. Neben der Moritzburger Ortsfeuerwehr war daher auch ein Mitarbeiter des Radebeuler Rechts- und Ordnungsamtes dabei. Dieses übernimmt für die Gemeinde Moritzburg als Dienstleister die sogenannten Brandverhütungsschauen. Im Ergebnis wurden zahlreiche Probleme aufgezeigt und Maßnahmen vorgeschlagen, um den Betrieb des Platzes künftig sicherer zu gestalten.

Dabei geht es unter anderem um Feuerwehrzufahrten, die Prüfung und Kennzeichnung der Hydranten, das Anfertigen einer Übersichtskarte des Platzes mit allen wichtigen Informationen, die der Feuerwehr in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird, und nicht zuletzt um eine an zentraler Stelle gelegene und für alle Platzbenutzer erreichbaren Notrufeinrichtung. „Denn der Handyempfang ist in diesem Gebiet sehr schlecht“, sagt der Bürgermeister.

Der Gemeinderat stimmt am Montagabend für eine Verlängerung des Pachtvertrags mit dem Dauercamper-Verein bis zum 31. Dezember 2022. Allerdings vorbehaltlich der Erfüllung mehrer Auflagen. Neben den Forderungen zur Verbesserung des Brandschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Dauerwohnrecht auf dem Platz ausgeschlossen ist. Zudem muss, beim Abschluss neuer Verträge für die Stellplätze, die Vereinbarung – ein Wohnwagen plus handelsüblichem Vorzelt – eingehalten werden. Die Gemeinde sichert zudem zu, den Altbestand in der gegenwärtigen Form bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu dulden. Allerdings nur, wenn der Landkreis bis dahin keine andere Entscheidung trifft.

Die Gemeindeverwaltung wurde von den Räten beauftragt, bis Ende 2019 ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, aus dem eine verbindliche Bauleitplanung entwickelt werden kann. „Wer diese finanziert und wer das Gesamt- oder Teilgrundstück künftig betreibt, oder ob es über Erbbaupacht oder Veräußerung abgegeben wird, ist mit dem Nutzungskonzept zu erarbeiten.“ Am Ende entscheidet der Gemeinderat darüber.

Andreas Köhler, der Vorstandsvorsitzende des Vereins, ist froh über die Verlängerung des Vertrages. Auch wenn damit nicht sicher ist, wie es ab 2023 weitergeht. „Ich habe zwar noch nichts schriftlich vorliegen, denke aber, dass die Auflagen der Gemeinde durch uns erfüllt werden können.“