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Geldstrafe nach Notrufmissbrauch

Ein Bautzener ruft die Polizei, um sich über einen Dönerverkäufer zu beschweren. Das ist strafbar.

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© dpa

Von Jana Ulbrich

Bautzen. Eines Abends in Bautzen: Bei der Polizei klingelt der Notruf 110. Er hätte ein Problem mit einem Dönerverkäufer und bräuchte dringend polizeiliche Hilfe, sagt der Anrufer. Er stehe jetzt hier auf „der Platte“ in Bautzen und warte auf die Polizei. Er wiederholt das immer wieder. Und auf die Frage des diensthabenden Beamten antwortet er, er können das nicht am Telefon sagen. Obwohl das dem Diensthabenden komisch vorkommt, schickt er eine Streife zum Kornmarkt. Die Kollegen treffen tatsächlich einen Mann an, der auf sie wartet: André P., 44 Jahre alt, polizeilich nicht unbekannt, wegen kleinerer Diebstähle und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mehrfach vorbestraft.

Aber es gibt keinen Notfall, der einen Notruf unter 110 gerechtfertigt hätte. Der Mann wollte nur einen Dönerverkäufer „anschwärzen“: der haben ihn bedient, obwohl er doch in dem Laden Hausverbot habe, erklärt der 44-Jährige.

In einem solchen Fall versteht die Polizei keinen Spaß. Wegen Notrufmissbrauch bekommt André P. eine Vorladung vor das Bautzener Amtsgericht. Zum angesetzten Verhandlungstermin am Dienstagvormittag allerdings erscheint der Angeklagte nicht. Verurteilt wird er trotzdem: In den nächsten Tagen wird er einen Strafbefehl im Briefkasten finden, der ihn zur Zahlung von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro auffordert. Er kann die Strafe auch abarbeiten.