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Geldstrafe nach Hundebiss

Ein Hund beißt ein Kind. Doch statt Hilfe zu holen, schickt der Freitaler Halter den verletzten Jungen nach Hause.

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Von Jane Jannke

Warum ließ Roland K. ein verletztes Kind einfach zurück? Die Frage konnte in der gestrigen Verhandlung am Dippoldiswalder Amtsgericht nicht völlig geklärt werden. Der 76-jährige Angeklagte, der bereits im Juni einen Strafbefehl über 600 Euro wegen unterlassener Hilfeleistung erhalten hatte, bestritt zunächst vehement, dem Kind nicht geholfen zu haben und legte Einspruch ein.

Mit einem zwei Jahre älteren Freund war der damals Fünfjährige Yannik Sch. am späten Nachmittag des 27. Juli 2013 am Vorholzbach in Hainsberg, um zu spielen, als Roland K. mit seinem Hund hinzukam. K. weist die Kinder an, dem Hund fern zu bleiben, doch der Fünfjährige unterschätzt die Gefahr und kommt dem Vierbeiner zu nahe – das angeleinte Tier schnappt zu und verletzt das Kind am Oberschenkel. Statt einen Arzt zu rufen oder den weinenden Jungen nach Hause zu bringen, gibt Roland K. ihm ein Taschentuch und weist ihn an, nach Hause zu gehen. Dass der Junge nicht mehr in der Lage gewesen sei, zu laufen, bestreitet K., weshalb der heute achtjährige Spielkamerad gestern vor Gericht aussagen musste. Der allerdings stellte die Sache ganz anders dar.

Demnach konnte Yannik Sch. nach der Beißattacke nicht mehr laufen und klagte über starke Schmerzen, woraufhin der Freund den kleinen Jungen allein an einer Brücke zurückließ, um dessen Vater zu holen. Staatsanwalt Müller und Richterin Sonntag machten Roland K. schließlich klar, dass man dem jungen Zeugen und den Aussagen des Opfers Glauben schenke. Da K. im Falle einer Niederlage eine noch höhere Strafe drohte, zog dieser schließlich seinen Einspruch gegen den Strafbefehl vom Juni zurück. Er muss nun zahlen.