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Geldstrafe für Schlag mit der Bierflasche

Ein 30-jähriger Mann aus Mittweida stand wegen Körperverletzung vor Gericht. Es war nicht das erste Mal.

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© André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung stand ein Mann aus Mittweida vorm Amtsgericht Döbeln. Am 21. Februar 2016, gegen 17.20 Uhr, soll er auf der Leipziger Straße in Mittweida einem Freund eine noch halb volle Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen haben. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde am linken Ohr. Aufgrund des Schlages zersplitterte die Flasche. Ein Splitter traf eine Frau an der Augenbraue. Sie erlitt eine 1,5 Zentimeter lange Schnittwunde. Die beiden Geschädigten wollten keine Anzeige erstatten. Doch eine Frau, die den Vorfall beobachtete, rief die Polizei.

In der Verhandlung berichtete der Angeklagte recht locker über die Tat. Dem Vorfall vorausgegangen war ein Streit mit dem Freund. „Irgendwann kam es zu einer Diskussion, wer wem bei den Bullen verpfiffen hat“, schildert der Beschuldigte das Geschehen. „Die Sache schaukelte sich hoch.“ Dann habe er zugeschlagen.

Schon am Vortag und auch am Tag der Tat hatten der Angeklagte und der Geschädigte erheblich Alkohol getrunken. Bevor es zu dem Vorfall kam, will der Beschuldigte zehn Bier und etliche Schnäpse getrunken haben. Bei den Geschädigten hat er sich entschuldigt.

Einschlägig vorbestraft

Vor Gericht ist der Angeklagte nicht unbekannt. Erst im 19. April 2016 erhielt er einen Strafbefehl , weil er eine Glühbirne gestohlen hatte. Er sollte eine Geldstrafe zahlen. Zur Tatzeit stand er unter Bewährung. Wegen eines Waffenvergehens wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wurde zweimal verlängert. Wegen des Diebstahls der Glühbirne letztmalig bis zum 12. September 2016.

Weil der Geschädigte in der Verhandlung nicht als Zeuge erschienen ist, die Opfer kein Interesse an einer Strafverfolgung haben und ihre Verletzungen nicht gravierend waren, zog sich das Gericht zur Beratung zurück.

Im Anschluss verurteilte Richterin Magdalena Richter verurteilt den Angeklagten wegen gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro (160 Tagessätze zu 30 Euro). In das Urteil ging der Strafbefehl vom 19. April 2016 mit ein. Die Geldstrafe aus dem Strafbefehl hatte er noch nicht bezahlt. Das Urteil ist rechtskräftig.