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Geht der Ofen endgültig aus?

Zum zweiten Mal binnen vier Jahren hat der Ofenbauer Mioba Insolvenz angemeldet. Wird nicht mit offenen Karten gespielt?

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© DA-Archiv/Dietmar Thomas

Von Tina Soltysiak

Striegistal. Erneut bangen die Mitarbeiter der Mioba Mitteldeutsche Industrieofenbau GmbH & Co. KG um ihren Arbeitsplatz. Am 15. März wurde ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Firmenvermögen in die Wege geleitet. Ein entsprechender Eintrag findet sich beim Amtsgericht Chemnitz.

Da Mioba-Chef Wenzel erkrankt ist, gibt es vonseiten des Unternehmens auf DA-Nachfrage keinerlei Aussage zum Sachverhalt. Stattdessen verweisen die Mitarbeiter an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Zu diesem wurde Rechtsanwalt Dirk Herzig von der Kanzlei Schultze & Braun bestellt. Einen Betriebsrat gibt es in der Firma nach Auskunft einer Mitarbeiterin nicht.

In dem Eröffnungsverfahren wird Dirk Herzig unter anderem prüfen, ob ein Insolvenzgrund, sprich drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, vorliegt. Bis zur Entscheidung über Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzantrags ist die Insolvenzmasse, also das Vermögen, vor Zugriffen durch die Gläubiger geschützt. „Ein vorläufiges Insolvenzverfahren dauert bis zu drei Monate“, sagte Ingo Schorlemmer, Sprecher der Kanzlei Schultze & Braun. Wenn, möglich solle der Insolvenzverwalter versuchen, das Vermögen zu vermehren, zum Beispiel, indem er offene Ansprüche einfordert.

Kurzarbeit für Mitarbeiter

Die Belegschaft sei kürzlich über die aktuelle Situation informiert worden. „Läuft der Geschäftsbetrieb normal weiter, gelten alle Rechte und Pflichten. Das heißt zum Beispiel, dass Mitarbeiter einen bereits genehmigten Urlaub antreten dürfen“, erläuterte Schorlemmer. Ob und in welchem Umfang die Ofenbauer in Böhrigen tatsächlich aktiv sind, könne er nicht sagen. Denn er habe Rechtsanwalt Dirk Herzig seit zwei Tagen trotz mehrfacher Versuche nicht erreichen können. Aus diesem Grund blieb auch eine Anfrage des Döbelner Anzeigers zu den Details des Verfahrens – und vor allem zu den Gründen, die die Mioba-Geschäftsführung zu diesem Schritt zwangen – bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet. Schorlemmer schränkte ein: „Meist kann man zu den genauen Ursachen eine Woche nach Eröffnung des Verfahrens ohnehin noch keine Aussagen treffen, weil diese meist komplex sind.“ Auch die Zahl der Gläubiger könne deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genannt werden. „Erst wenn das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, können die Gläubiger ihre Ansprüche anmelden. Die werden dann genau geprüft“, erklärte er. Aktuell werde versucht, einen Investor zu finden, damit Rechnungen beglichen und der Betrieb am Leben gehalten werden können.

Seit reichlich einem halben Jahr sei im Unternehmen Kurzarbeit angesagt. Das ist in der Regel ein erster Versuch, um eine Entlassung von Mitarbeitern trotz einer schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens zu vermeiden. Dementsprechend bekommen die Frauen und Männer Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit. Derzeit steht ihnen Insolvenzgeld zu. „Das entspricht der vollen Höhe der Nettolöhne für maximal drei Monate ab dem letzten Gehaltseingang“, so Schorlemmer.

Antje Schubert, Sprecherin der Arbeitsagentur Freiberg, konkretisiert: „Für den Zeitraum, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt waren, erhalten sie Insolvenzgeld. Für den Zeitraum, in dem sie nicht gearbeitet haben, erhalten sie Kurzarbeitergeld.“ Sollten in einem Monat beide Leistungsarten entstehen, würden auch beide Leistungen von der Arbeitsagentur gezahlt.

Gläubiger verzichteten auf ihr Geld

Es ist das zweite Insolvenzverfahren binnen vier Jahren. Im November 2013 zwangen Zahlungsschwierigkeiten die Geschäftsführung zu diesem Schritt. Ein sogenanntes Schutzschirmverfahren war erfolgreich, weil einige Gläubiger, darunter Banken und Geschäftspartner wie BMW, auf den Großteil ihrer finanziellen Forderungen verzichteten. Auch dank neuer Aufträge und der Konzentration auf neue Märkte konnte eine Firmenpleite abgewendet werden.