Merken

Gefängnisstrafe für Hitlergruß

Ein Bautzener wandert für die verbotene Handbewegung hinter Gitter. Die Verteidigung empörte das Amtsgericht mit einer eigenwilligen Argumentation.

Teilen
Folgen
© dpa

Bautzen. Wegen mehrmaligen Zeigens des Hitlergrußes in der Öffentlichkeit wurde am Mittwoch ein mehrfach vorbestrafter 31-jähriger Mann vom Amtsgericht Bautzen zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Nach Aussagen und Videoaufnahmen der Polizei sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann mindestens dreimal den Hitlergruß zeigte. Dies geschah im Rahmen einer Nazi-Demonstration im Januar 2015 in Bautzen. Der Angeklagte hatte den Aufmarschierenden aus seinem Fenster an der Karl-Marx-Straße wiederholt mit der verbotenen Armbewegung seine Sympathie bekundet.

Während des Gerichtsprozesses brachte die Verteidigung den Staatsanwalt und den Richter regelrecht in Rage. Der Verteidiger versuchte den Anwesenden darzulegen, dass das wortlose Heben der Hand nicht strafbar wäre. Ein Hitlergruß setze sich aus der Armbewegung und dem Ruf „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ zusammen. Diese Argumentation fand keinen Beifall.

Der Angeklagte, der in Österreich geboren ist und in Bautzen lebt, war schon in der Vergangenheit auffällig geworden. 2013 wurde er wegen eines verfassungsfeindlichen Tattoos zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die später auf Bewährung ausgesetzte Strafe ist noch nicht abgelaufen. Ein Grund für das aktuelle Urteil. Der Staat mache sich lächerlich, wenn er in solchen Fällen immer wieder Nachsicht zeige, so der Amtsrichter Dirk Hertle. (SZ/ma)