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Gefährlicher Labrador

Der Hund, der wiederholt zubiss, darf nur noch unter Auflagen gehalten werden. Die Besitzer wollen das nicht akzeptieren.

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© Lutz Weidler

Von Antje Steglich

Bobersen. Der Labrador von Bobersen ist gefährlich. Das ist das Ergebnis des Landratsamtes nach mehreren Gesprächen und Prüfungen in den vergangenen Monaten.

Bereits Mitte November vergangenen Jahres hatte sich die Hündin während eines Spazierganges in dem Dorf von der Leine losgerissen und einen kleinen Yorkshire Terrier gebissen. Der Hund starb wenige Tage später infolge dieser Verletzungen. Seitdem ermittelt nicht nur die Polizei, sondern prüft auch das Landratsamt Meißen eine Einstufung des Tieres als gefährlich im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Denn dieser Vorfall war nicht der erste seiner Art: Zuvor hatte der Labrador schon zweimal zugebissen – so traf es den kleinen Terrier im Jahr 2014 schon einmal und auch einen großen Mischlingshund aus der Nachbarschaft im Sommer 2015. Dabei soll auch die Halterin selbst die Zähne der Hündin zu spüren bekommen haben.

Jetzt ist die Prüfung des Labradors abgeschlossen, der Bescheid wurde an alle Beteiligten verschickt. „Die Entscheidung „gefährlich“ ist ausschließlich mit der Tatsache begründet, dass der Hund bereits dreimal einen anderen, kleineren Hund angegriffen und verletzt hat“, erklärt Kreissprecherin Kerstin Thöns gegenüber der SZ. Obwohl die Hunderasse grundsätzlich nicht als gefährlich gilt, dürfen die Besitzer die Hündin deshalb nur noch unter Einhaltung bestimmter Auflagen halten. So bleibe der nach dem letzten Beißvorfall angeordnete Maulkorb- und Leinenzwang auch weiterhin bestehen.

Jetzt entscheidet die Landesdirektion

Laut Polizei dürfen gefährliche Hunde zudem nur dann gehalten werden, wenn eine entsprechende Sachkunde, eine besondere Haftpflichtversicherung und eine ausbruchssichere Unterkunft nachgewiesen werden können. Zudem ist es nicht erlaubt, gefährliche Hunde mit zu Spielplätzen oder Badeorten zu nehmen.

In Bobersen selbst dürfte das Ergebnis der Prüfung für unterschiedliche Reaktionen sorgen. Aufgrund der Berichterstattung über die Beißvorfälle im Dorf hatte es zuletzt eine Unterschriftensammlung gegeben, wobei die 26 Unterzeichner den Labrador als lieb, verspielt und anhänglich beschreiben und die negative Darstellung in der Öffentlichkeit scharf kritisieren. Im Gegensatz dazu kämpfte die Familie des toten Yorkshireterriers darum, dass das Thema von den Behörden ernster genommen wird und nicht in Vergessenheit gerät. Sie forderte wiederholt eine schnelle Entscheidung vom Landratsamt und hatte sich dabei auch an diverse Hundeexperten gewandt.

Über den aktuellen Bescheid des Kreisordnungsamtes zeigte sich die Familie nun erleichtert. Sie hofft darauf, dass die Einhaltung der Auflagen auch kontrolliert wird – zumal ein weiterer Yorkshireterrier und zwei kleine Kinder zur Familie gehören und sie noch immer Angst bei Spaziergängen durchs Dorf habe.

Ob der Bescheid Bestand haben wird, ist allerdings noch gar nicht gewiss. Der Halter ist in Widerspruch gegangen, informiert Kerstin Thöns. „Jetzt entscheidet die Landesdirektion oder vielleicht sogar das Verwaltungsgericht“, so die Kreissprecherin.