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Gefährliche Tellereisen

Die Fallen sind verboten. Nicht nur Tieren, wie in Reichenbach und Markersdorf, können sie zum Verhängnis werden.

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© Constanze Junghanß

Von Constanze Junghanß

Reichenbach/Markersdorf. Als Erinnerung an seinen jungen Kater bleiben Andreas Thiele nur die Fotos aus dem Drucker. Das schmerzt ihn selbst Tage nach dem Vorfall immer noch sehr. Auch Paula – die Schwester von Paul, dem kleinen weißen Kater – sucht ihren Bruder vergeblich im Haus. Paulchens Stammplätze – Katzenbaum und Kuschelhöhle – bleiben leer.

Dem Reichenbacher bricht die Stimme weg, als er erzählt, was im März passiert ist. Nichtsahnend war Andreas Thiele in der Küche zugange, als sich plötzlich Paul durch die Katzenklappe ins Haus schleppte. Die Hinterbeine völlig verdreht, versuchte das verängstigte Tier unter das Bett zu kriechen und schrie vor Schmerzen. Im allerersten Moment dachte Herr Thiele noch an einen Unfall, rief sofort beim Tierarzt an, legte Paul vorsichtig in den Transportkorb und fuhr zur Veterinärmedizinerin Angela Besecke nach Friedersdorf. „Die Diagnostik nach dem Röntgen war niederschmetternd“, erzählt er leise. Beide Oberschenkel synchron zertrümmert, Nieren und Blase zerfetzt, Splitterfrakturen: Die Verletzungen von Paul waren so schlimm, dass ihm die Tierärztin nicht mehr helfen konnte. Wie sich der Kater in diesem Zustand überhaupt nach Hause schleppte, bleibt unklar.

Andreas Thiele ist noch immer geschockt: „Wer hat das unserem Kater angetan“, fragt sich der Reichenbacher. Eine Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Die Vermutung liegt nahe, dass die extremen Wunden des noch nicht mal einjährigen Katzenkindes von einem Tellereisen stammen. Das bestätigt auch Tierärztin Besecke, die den Kater von seinem Leiden erlösen musste. Andreas Thiele hat Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei gestellt, wie er sagt.

In der jüngeren Vergangenheit gab es im Umland zwei weitere solche Vorkommnisse, unter anderem im Markersdorfer Gebiet, weiß die Veterinärmedizinerin. Zwei Tiere konnten durch Not-Operationen gerettet werden. Auch die Nachbarschaft von Herrn Thiele ist nun verunsichert, wie er erzählt. „Bei uns haben viele Anwohner Katzen, die sich nun Sorgen machen, ihre Tiere hinauszulassen“, sagt er.

Ganz unbegründet sind solche Sorgen wohl nicht. Denn selbst dem Görlitzer Veterinäramt sind mindestens zwei Fälle bekannt, bei denen Tellereisen illegal zum Einsatz kamen. Dabei ist das Aufstellen dieser Fallen streng verboten, wie sowohl Veterinäramt als auch die Untere Jagdbehörde vom Landkreis auf Nachfrage der SZ mitteilen. „Wird ein Tier dadurch verletzt, handelt es sich um einen Straftatbestand, der bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht wird“, sagt Julia Bjar, Sprecherin im Landratsamt. Auf diese Art gefangene Tiere durchlitten schlimmste Schmerzen und quälten sich erheblich. Muskeln und Bänder würden zerrissen, Knochen durch die Wucht des zuschlagenden Metallbügels zersplittert und durchgebrochen. „Oft werden bei dem verzweifelten Versuch der Tiere, sich zu befreien, Pfoten abgebissen“, so Julia Bjar.

Die dem Veterinäramt bekannten Tellereisen-Vorkommnisse passierten auf Privatgrundstücken, heißt es. Auch dort gilt das Verbot dieser Fallenart. Nur scheint das nicht jedem Grundstückseigentümer bewusst zu sein. Einige Leute kramen die brutalen Fanggeräte aus tiefsten DDR-Zeiten aus Schuppenecken wieder hervor, um damit Marder oder Waschbären zu fangen. Denn die nehmen mancherorts überhand. Doch auch für diese Tierarten sind Tellereisen zum Töten absolutes Tabu. Wer Kenntnis über Aufstellungsorte von Tellereisen hat – egal ob in der freien Natur oder in der Nachbarschaft – sollte laut Landkreis unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei machen. Denn bei Tellereisen besteht nicht nur die Gefahr, dass Haustiere wie Katzen oder Hunde unbeabsichtigt hineingeraten. „Der Umgang mit diesen Fangmethoden birgt auch für den Menschen eine erhöhte Verletzungsgefahr“, so Julia Bjar. Nicht auszudenken, wenn Kinder mit einem solchen Monstrum in Berührung kämen.

„Zulässig sind Lebendfallen, die die Tiere unversehrt fangen“, so Julia Bjar. Grundlagen dafür sind Tierschutz- und Bundesjagdgesetz sowie eine Verordnung der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, einschließlich der Schweiz. Wer Waschbär und Co. mit Lebendfallen fängt, sollte einen Jäger hinzuholen, der das Tier ohne Quälerei tötet. Trotzdem ist es durch das Internet kein Problem, solche Tellereisen zu kaufen. Zwar steht bei den entsprechenden Verkaufsplattformen der Zusatz, dass es sich ausschließlich um „Dekorationsgegenstände“ handele und die Verwendung verboten ist. Wer stellt sich allerdings eine eiserne Falle in die Wohnzimmervitrine?