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Gartenstadt im Rittergut

Planer haben einen Entwurf für das Seifersdorfer Ortszentrum vorgelegt. Er erntete viel Zustimmung.

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© Skizze: Planungsbüro Schubert

Thomas Drendel

Da war die Runde baff. Nachdem Eigentümer Gernot Glatz und die Planer vom Büro Schubert ihre Ideen für das Rittergut in Seifersdorf vorgestellt hatten, atmeten die zahlreich versammelten Seifersdorfer im Saal des Schlosses erst einmal durch. Einen so stimmigen ausgewogenen Entwurf hatten wohl die wenigsten erwartet. Sehr gut, eine gute Grundlage – das waren die Einschätzungen zu dem Papier.

Der Dreiseithof bildet das Zentrum, nördlich sind zwölf Einfamilienhäuser angeordnet, westlich acht Doppelhäuser: Eigentümer, Planer und Denkmalschützer haben sich auf diesen Entwurf verständigt.
Der Dreiseithof bildet das Zentrum, nördlich sind zwölf Einfamilienhäuser angeordnet, westlich acht Doppelhäuser: Eigentümer, Planer und Denkmalschützer haben sich auf diesen Entwurf verständigt. © Skizze: Planungsbüro Schubert

In der Tat, gegenüber den bisherigen Varianten sind die Veränderungen deutlich. Im Mittelpunkt steht der dreiflügelige Gutshof (siehe obere Skizze). Er setzt sich aus dem bereits bestehenden Herrenhaus zusammen, der ebenfalls vorhandenen Scheune und einem Stallgebäude. Die beiden Häuser links und rechts des Herrenhauses werden neu errichtet. In einem Teil des Gutshofes soll eine Wohnanlage für mehrere Generationen entstehen. Aber auch Wohnungen oder Geschäftsräume könnten untergebracht werden. Unklar ist noch, ob die Scheune nur saniert wird oder ein Neubau in der Form des bestehenden Gebäudes entsteht. Nach den Ideen der Planer könnte das typische Aussehen mit den großen Einfahrtstoren erhalten bleiben. Die Tore werden zu großen Fenstern umfunktioniert. Ähnlich sind die Ideen für den Südflügel. „Er könnte in zweigeschossige separate Wohnbereiche aufgeteilt werden. Also würden quasi zweistöckige Reihenhäuschen in Form des langen Stallgebäudes entstehen“, sagt Kai-Uwe Beger vom Planungsbüro Schubert.

Besondere Form der Häuser

Neu ist die Idee, hinter dem dreiflügligen Gutsgebäude acht Doppelhäuser anzuordnen. Je zwei Familien könnten solch ein Haus beziehen. Entlang der alten Lindenallee werden zwölf Einfamilienhauser angeordnet. Die Lindenallee zieht sich vom Schlosspark quer über das Rittergutsgelände in Richtung Kirche. Das Besondere ist die Form der Häuser. Sie werden in einem Stil erbaut, der auch jetzt schon in Seifersdorf zu finden ist. Die zweistöckigen Gebäude erhalten ein steiles Satteldach, der obere Teil soll mit Holz verkleidet werden, wie es beispielsweise am Taubenhaus im Schlosspark zu sehen ist. Die Anordnung der Häuser ermöglicht es, historische Wege wieder begehbar zu machen. So soll die Verbindung zum Steinberg wieder eingerichtet werden.

Planer, Gemeindeverwaltung, Eigentümer und Denkmalschützer haben sich die Entscheidung nicht einfach gemacht. Zu Anfang sei man schon ziemlich ratlos gewesen, räumte Dr. Ralf-Peter Pinkwart vom Landesamt für Denkmalpflege. Die wichtigen Gebäude sollten stehen bleiben, aber auch Platz für Wohngebäude vorgesehen werden.

Wie aus einem Guß

Den Ausschlag gab dann schließlich ein Überraschungsfund, eine Zeichnung aus dem Jahre 1783. Darauf ist das Seifersdorfer Schloss zu sehen, ringsherum Wald, ein Stück weit entfernt liegt der dreiseitige Gutshof. „Daran orientierten wir uns. Der Gutshof erhält quasi seine frühere Form zurück. So ergänzen sich Schloss und Gutshof wunderbar“, sagt Ralf-Peter Pinkwart. Auch die zweite Forderung der Denkmalpfleger wurde in dem Entwurf erfüllt. Der nördliche Teil des Rittergutes wird von einer Bebauung verschont. „Auf dem Gelände des sogenannten Küchengartens stand nie ein Haus. Uns war es wichtig, dass er frei bleibt.“ Der dritte Vorschlag der Denkmalschützer wurde ebenfalls berücksichtigt. Entgegen früheren Planungen sind die Wohnhäuser rechteckig und längs der Tina-von-Brühl-Straße angeordnet. „Eine ähnliche Form hat das Pfarrhaus. Werden die Pläne umgesetzt, dann entsteht hier eine Anlage wie aus einem Guss“, sagt Pinkwart. Bei dem Entwurf werde auf die Belange des Denkmalschutzes Rücksicht genommen und auch auf die wirtschaftlichen Interessen des Eigentümers.

Positive Reaktionen

Entsprechend positiv waren auch die Reaktionen der Seifersdorfer, die sich bei der Einwohnerversammlung zu Wort meldeten. Lothar Israel, Gemeinderat der Offenen Bürgerliste (OBL), sprach von einem Fortschritt. „Der Entwurf entkräftet alle Befürchtungen vor einem zu großen Abriss der alten Gebäude“, sagte er. Bei den weiteren Planungen sollte aber darauf geachtet werden, dass ein ausreichend großer Grünstreifen entlang der Umfriedungsmauer angelegt wird. Einwohner Karlheinz Hartmann gefällt der Entwurf ebenfalls. Er ist zufrieden, dass wesentliche Teile des Gutes erhalten bleiben. Auch CDU-Gemeinderat und Chef des Seifersdorfer Jugendclubs Ronny Ehrlich ist zufrieden. „So kann ich mir eine Bebauung vorstellen“, sagte er. Auf die Frage von CDU-Gemeinderat Markus Klotzsche, wo denn die Autos der künftigen Bewohner parken werden, antwortete Kai-Uwe Beger: Die Autos der Doppel- und Einfamilienhaus-Bewohner werden auf den Grundstücken geparkt, für die Bewohner der Wohnungen im Gut könnte eine Tiefgarage entstehen. „Den Innenhof werden wir auf keinen Fall zuparken. Es wird nur ein geringer Porzentsatz der Autos dort abgestellt.“

Vorentwurf wird jetzt konkreter ausgearbeitet

Auch die Frage nach den Sicherheiten für Gemeinde Wachau kam auf. Nach Angaben von Bürgermeister Veit Künzelmann (CDU) werden mit dem Eigentümer Gernot Glatz zwei Bankbürgschaften abgeschlossen. Mit ihnen wird sichergestellt, dass Wachau nicht auf den Erschließungskosten für das Rittergutsgelände im Falle eines Scheiterns des Projekts sitzen bleibt. Die zwingende Sanierung der historischen Gebäude wird so ebenfalls sichergestellt. Ein Verkauf der Wohnhäuser ohne eine Sanierung der alten Substanz ist nicht möglich.

Bei den vorgestellten Planungen handelt es sich um einen Vorentwurf. Er wird jetzt konkreter ausgearbeitet und dem Wachauer Gemeinderat vorgelegt. Anschließend können Bürger ihre Einwände vorbringen und es kommt zu einem erneuten Gemeinderatsbeschluss. Erst danach ist der Plan rechtlich verbindlich.