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Fußballverband zieht Berufung zurück

Die Chancen auf eine härtere Strafe nach der Schiedrichter-Attacke für einen Ullersdorfer Kicker standen schlecht. Er bleibt somit bis Jahresende gesperrt.

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© dpa

Von Stephan Klingbeil

Ullersdorf/Pirna. Es bleibt dabei: Der Ullersdorfer Fußballspieler, der bei einer Kreisliga-Partie einen Schiedsrichter attackierte (die SZ berichtete), wird bis Ende des Jahres gesperrt. Obendrein muss der Feldspieler eine dreistellige Geldstrafe zahlen. Samt Verfahrenskosten ist die Rede von insgesamt über 350 Euro.

Das geht nun aus der Berufungsverhandlung vor dem Verbandsgericht des Landesfußballverbands (SFV) hervor. Damit ist das Urteil aus sportrechtlicher Sicht endgültig bestätigt. Ein Strafverfahren gegen den Fußballer der SG Ullersdorf wegen Körperverletzung und ein Zivilprozess wegen etwaiger Schmerzensgeldansprüche des attackierten Referees Mathias Wolf sind aber nicht ausgeschlossen. Der Pirnaer hatte Anzeige erstattet und betont, er werde ein zivilrechtliches Vorgehen prüfen. Experten rechnen damit, dass die juristische Klärung des Vorfalls ein bis zwei Jahre dauern kann.

Ullersdorfer fühlten sich ungerecht behandelt

Bei dem Kreisligaduell der SG Ullersdorf am 22. März in Langburkersdorf hatte der gastgebende SSV mit 6:1 geführt, als es in der Nachspielzeit zum Eklat kam. Die Ullersdorfer hatten nach zwei Platzverweisen in der ersten Halbzeit lange in Unterzahl gespielt, fühlten sich ungerecht behandelt von Schiedsrichter Wolf. In der hektischen Schlussphase des Duells hatte der Referee den späteren Angreifer zunächst verwarnt.

Als der Ullersdorfer dann „hämisch geklatscht habe“, wollte der 28-jährige Unparteiische ihn vom Platz schicken. Bevor es dazu kam, langte der Feldspieler zu. Aus Erzählungen wisse er, was vorgefallen sei, sagte Wolf später in einem Interview. Er könne sich nicht mehr an die Aktion erinnern. „Ich war zwei Tage in der Klinik, hatte eine Gehirnerschütterung ersten Grades und eine retrograde Amnesie“, so der Referee, der inzwischen wieder pfeift.

Kicker hat sich entschuldigt

Eigentlich schien die Angelegenheit aus sportrechtlicher Sicht schon vor rund vier Wochen geklärt. Das ebenfalls unabhängige Sportgericht des Kreisfußballverbands KVFSOE hatte den Ullersdorfer Kicker Ende April erstinstanzlich zu der Sperre bis Jahresende und zu der Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil wäre rechtskräftig, hieß es zunächst vonseiten dieses Gerichts. Der Ullersdorfer Kicker hatte sich entschuldigt, der Strafe zugestimmt und „aktiv bei der Aufarbeitung und Klärung des Vorfalls mitgewirkt“, wie Harald Glauche, Vorsitzender des Sportgerichts, damals sagte. Doch später hat das Präsidium des KVFSOE noch Berufung gegen das erste Urteil eingelegt.

„Nicht alle unmittelbar am Geschehen Beteiligten wurden erstinstanzlich gehört. So fehlten etwa die Zeugenaussagen der Schiedsrichterassistenten und eines Langburkersdorfer Spielers, die die Umstände der Tat hätten beleuchten können“, erklärt Julian Schiebe, Vize-Präsident des Kreisverbands. Laut Steffen Tänzer, Vorsitzender des Verbandsgerichts, war die Berufungsverhandlung in Pirna-Copitz ausführlich. Über ein Dutzend Zeugen wurden gehört.

Zeugen sollen Auskunft geben

Im Zuge der erneuten Beweisaufnahme hat der KVFSOE dann aber seine Berufung zurückgezogen. „Die nun geladenen Zeugen konnte keine umfassendere Auskunft zum Hergang geben“, sagt Schiebe. Die Berufung hätte demnach „vermieden werden können“, wenn alle Zeugen schon zur ersten Verhandlung geladen worden wären.

Die Chancen auf eine härtere Strafe für den Ullersdorfer standen schlecht. „Es zeigte sich, dass das erste Urteil angemessen war“, sagt Tänzer. Zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens zeigte sich indes Andreas G. Stephan, Präsident der SG Ullersdorf: „Grundsätzlich war das die richtige Entscheidung. Es hat sich nun noch mal bestätigt, dass es sich um keine schwere Tätlichkeit handelte, also der Spieler nicht mit der Faust zugeschlagen hat“, sagt Stephan. „Das Urteil finde ich in Ordnung, der Spieler kann ab 2016 wieder bei uns spielen.“