Merken

Fütterverbot für Streuner

Waschbären, Tauben und herrenlose Katzen sollen nicht angelockt werden, fordert die Gemeinde. Dafür bekommt sie aber Gegenwind.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Antje Steglich

Zeithain. Sie waren niedlich und hilfebedürftig. Deshalb wurden die herrenlosen Katzen in Lorenzkirch von gutmütigen Anwohnern mit Futter und Wasser versorgt. „Doch behalten konnte sie niemand“, erinnerte sich Zeithains Bauamtsleiter Holger Koßwig. Und schließlich wurden die niedlichen Tiere zur Last. Denn einerseits wollte niemand die Verantwortung für die Tiere übernehmen, andererseits galten sie rechtlich nicht mehr als herrenlos, weil sie eben bewusst gefüttert worden sind. Um solche Fälle künftig zu vermeiden, soll in Zeithain nun die Polizeiverordnung ergänzt werden – um ein komplettes Fütterungsverbot für Wildtauben, verwilderte Haustauben, Nutrias, Waschbären und herrenlose Katzen.

„Wir brauchen eine Handhabe, wenn in der Gemeinde Chaos ausbricht, wie wir es schon hatten“, erklärte Bürgermeister Ralf Hänsel (parteilos) den Vorstoß in den jüngsten Ausschusssitzungen und erinnerte an ein weiteres Beispiel in Zschepa. Dort war wohl die Fütterung an einem Taubenhaus aus dem Ruder gelaufen. Vom Gemeinderat erhält die Verwaltung deshalb volle Rückendeckung. In dem Gremium plädiert man teilweise sogar für eine noch schärfere Regelung.

Waschbären oder Tauben haben wie andere Wildtiere ein erhebliches Potenzial, Krankheitserreger zu übertragen, argumentierte CDU-Rat Frank Jastram. Und Lothar Schubert (BIG) würde grundsätzlich das Füttern von herrenlosen Tieren aller Art verbieten. Dem wollte Bürgermeister Hänsel allerdings nicht folgen.

Die Polizeiverordnung ist immer ein Spagat zwischen der Wahrung der öffentlichen Ordnung und der Gängelei der Anwohner, sagte er. Für jedes Verbot müsste es deshalb eine Begründung geben, zum Beispiel, dass tatsächlich eine Gefahr vorliegt. „Damit würde jeder Zeithainer zum Gefährder, der einem Vogel ein paar Krumen Brot gibt“, so Ralf Hänsel zu dem Vorschlag. Außerdem hätte das Landratsamt Meißen als Rechtsaufsicht den neuen Paragrafen in der Vorabprüfung sowieso schon beanstandet – weil die von der Fütterung ausgehende Gefahr nicht bestehen würde oder nicht ausreichend begründet wurde. „Aber wir haben die Satzungshoheit. Wir sehen das als Gefahr an und wollen das Signal setzen, dass wir das im Gemeindegebiet nicht wollen“, sagte der Bürgermeister. Zumal andere Kommunen bereits ganz ähnliche Regelungen getroffen haben. Die Stadt Gröditz verbietet per Polizeiverordnung ebenfalls das Füttern von Nutrias, Wildtauben oder herrenlosen Katzen. Die Stadt Riesa untersagt zumindest das Füttern von verwilderten Haustauben.

Der Technische und der Verwaltungsausschuss von Zeithain stimmten in den Vorberatungen bereits einstimmig für den Beschluss der neuen Polizeiverordnung. Zuletzt entscheidet darüber der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Oktober.

Die Neufassung der Zeithainer Polizeiverordnung ist notwendig, weil sie alle zehn Jahre angepasst werden muss, erklärte Ralf Hänsel. Die letzte Anpassung fand jedoch bereits 2004 statt, sodass die Verordnung längst außer Kraft getreten ist. In den vergangenen Monaten wurde das Papier nun überarbeitet und ergänzt.