Merken

Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Raubüberfall

Ein 29-jähriger Görlitzer hatte einen Wirt überfallen. Zwar scheiterte der Versuch, die Tageseinnahmen zu kapern, doch ein Angriff mit Waffe gilt dem Gericht als besondere Schwere.

Teilen
Folgen

Von Ralph Schermann

Das Landgericht hat einen 29-jährigen Görlitzer wegen des Versuchs des besonders schweren Raubes zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Fresemann ging mit ihrem Urteil damit sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die fünf Jahre Freiheitsentzug gefordert hatte. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch für ihren Mandanten plädiert.

Mit dem Urteil ist ein Fall beendet, der vor rund zwei Jahren zu Schlagzeilen führte. Am 17. April 2011 hatte gegen 0.40 Uhr der damals 27-Jährige auf der Süd-Ost-Straße im Görlitzer Stadtteil Biesnitz einem Görlitzer Altstadtwirt aufgelauert, als dieser nach Ende seines Geschäftstages nach Hause kam. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Tatverdächtige damals vor dem Wohnhaus des Gastronomen dessen Tageseinnahmen erbeuten wollte.

Zeugen berichteten, dass nach dem Tatversuch ein Auto schnell in Richtung Kastanienallee davonfuhr. Auch gab es Hinweise darauf, dass der Räuber bereits Tage vorher die Lage des Hauses und die Abläufe nach Feierabend des Wirtes ausgekundschaftet hatte. In einem Zeugenaufruf bezog die Kriminalpolizei schon kurz nach der Tat die Bevölkerung in die Tätersuche ein.

Wie der Sprecher des Landgerichtes, Jörg Küsgen, informierte, hatte der Räuber bei seinem Angriff eine Pistole dabei, die sich im Nachhinein als Schreckschusswaffe herausstellte. Damit ist die besondere Schwere des Falles begründet, auch wenn es letzten Endes zu keiner Entwendung kam und damit beim Versuch blieb.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.