Merken

Freunde gegen die Wand geschubst

Ein 37-jähriger Döbelner stand wegen Körperverletzung vor Gericht. Zur Tat schweigt er. Die Opfer waren nicht schuldlos.

Teilen
Folgen
NEU!
© Symbolfoto/André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Am Nachmittag des 1. Januar 2017 kam es in einer Wohnung an der Döbelner Frohnstraße zu einem Streit. Im Zuge dessen soll der Angeklagte erst einen Mann und dann eine Frau gegen eine Wand gedrückt haben. Beide Opfer wurden leicht verletzt. Wegen des Vorfalls stand der mutmaßliche Täter jetzt vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde ihm Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen.

Zum Tatvorwurf schweigt er. Auch sein Verteidiger Rechtsanwalt Martin Göddenhenrich aus Döbeln äußert sich nicht. Zeugen berichten, dass der Beschuldigte schon in der Silvesternacht mit seiner damaligen Freundin gestritten hatte. Diese machte per SMS mit ihm Schluss. Sie wollte, dass er ihre Wohnung in der Frohnstraße verlässt und ihr den Wohnungsschlüssel gibt. Doch das tat der Angeklagte nicht.

Auch weiteren Aufforderungen der Freundin kam er nicht nach. Daraufhin suchte die Wohnungsinhaberin am Nachmittag des 1. Januar ein befreundetes Paar in Döbeln auf. Das sollte ihren Hund aus der Wohnung holen und dafür sorgen, dass der Angeklagte die Wohnung verlässt und den Schlüssel abgibt. „An dem Tag hatte ich Angst vor ihm“, sagt die Wohnungsinhaberin in der Zeugenvernehmung. Als das Paar in die Wohnung kam, schlief der Beschuldigte im Wohnzimmer auf der Couch. „Wir riefen, er soll aufwachen“, sagt ein Zeuge. „Statt die Wohnung zu verlassen und uns den Schlüssel zu geben, reagierte er aggressiv.“ Es kam zu einer Rangelei zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten. Jeder wollte den anderen aus der Wohnung werfen. „Er zog mich auf den Flur und drückte mich gegen die Wand“, so der Zeuge. Täter und Opfer sollen gestützt sein. Dabei verletzte sich der Geschädigte am Ellenbogen. Als die Geschädigte den Hund aus der Wohnung holen wollte, soll der Angeklagte auch sie gepackt und gegen die Wand gedrückt haben. Sie verletzte sich am Finger. Ein Verwandter des Beschuldigten, der während der Streitigkeiten auftauchte, soll dann den Hund zum Auto getragen haben. Die Geschädigte rief die Wohnungseigentümerin an. Die alarmierte die Polizei.

Richterin Magdalena Richter ist klar, dass auch der Geschädigte nicht mit Samthandschuhen gearbeitet hat. „Es eskalierte durch die Trennung“, sagt sie. „Alles stimmt nicht, was die Zeugen sagen.“ Mit Einverständnis von Staatsanwältin Angelika Rickert und dem Verteidiger stellt sie das Verfahren gegen den Angeklagten gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig ein. Der Angeklagte muss 300 Euro an die Knochenmarkspende überweisen.