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Freitaler wegen Geldwäsche verurteilt

Der Mann muss für neun Monate ins Gefängnis. Dabei wollte er angeblich ein kriminelles Netzwerk auffliegen lassen.

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Von Sebastian Martin

Der Mann sitzt gerade in der Badewanne, als er die E-Mail erhält. Was er auf seinem Smartphone liest, klingt vielversprechend. 21 Euro pro Stunde könne er als Archivar verdienen, wenn er zu Hause Bücher einscannt und in E-Books verwandelt. Für den arbeitslosen Familienvater ein willkommenes Jobangebot. Der Freitaler bewirbt sich und erhält die Stelle. Er unterschreibt einen Arbeitsvertrag, in dem auch seine Kontodaten hinterlegt sind. Alles läuft per E-Mail ab. Was er zu diesem Zeitpunkt nicht ahnt: Er hat es mit Kriminellen zu tun.

Hinter dem Jobangebot steckt eine Masche. Es geht um Geldwäsche. Die Kriminellen sitzen vermutlich im Ausland. Von dort verschaffen sie sich zunächst unerlaubten Zugang zum Online-Banking eines Verbrauchers – sprich: sie hacken dessen Konto. Anschließend schreiben sie arbeitssuchende Menschen an und unterbreiten ihnen als „Arbeitsagentur Online“ ein Jobangebot. Kommt es zum Vertragsabschluss, schicken sie die nächste E-Mail. In dieser fordern sie zum Kauf eines Scanners auf, der für den Job nötig ist. Gleichzeitig teilen sie mit, bei welchem Händler das Gerät beschafft werden soll. Anschließend überweisen sie 5 000 bis 8 000 Euro, die der nichtsahnende Archivar mithilfe von Western Union, einem Anbieter von Bargeldtransfer, an die Adresse des Händlers schicken soll.

Auch im Fall des Freitalers ist die Vorgehensweise so. Er soll das Geld ins Ausland schicken. Doch der Mann schöpft Verdacht, als auf seinem Konto tatsächlich 7 540 Euro eingehen. Er informiert die Verbraucherschutzzentrale und die Polizei in Freital. Kurz zuvor hebt er aber noch 800 Euro von dem eingegangenen Geld ab, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Mehr geht aufgrund des Limits nicht. Weil ihm die Polizei kaum weiterhelfen kann, beschließt er, selbst in dem Fall zu ermitteln. Er informiert sich im Internet und wird fündig. Den Betrügern schreibt er per E-Mail, dass für den Scanner kein Geld auf seinem Konto eingegangen sei. Sie sollen das Geld noch einmal auf ein zweites, extra angelegtes Konto überweisen. Kurz darauf gehen auf diesem mehr als 5 000 Euro ein. Der Freitaler räumt es komplett ab und behält sich das Geld.

Deshalb sitzt er nun im Amtsgericht Dippoldiswalde und muss sich wegen Geldwäsche verantworten. „Ich wollte mich nicht bereichern“, sagt der 38-Jährige. Davon ist auch sein Verteidiger überzeugt. Er habe die Ermittlungen vorantreiben wollen, weil die Polizei anscheinend überfordert gewesen sei, argumentiert er. Aufgrund der gestellten Anzeige kann er auch nicht erkennen, dass die Herkunft der Vermögenswerte verschleiert werden sollten – wie es bei Geldwäsche üblich ist. Daher fordert er für seinen Mandanten Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sieht den Fall anders. Der Angeklagte habe aufgrund seiner Recherchen umfassende Kenntnisse über das kriminelle Netzwerk und die illegale Herkunft des auf seinem Konto eingegangenen Geldes erlangt. Trotzdem habe er es abgehoben und damit einen nicht unerheblichen Schaden verursacht, heißt es im Schlussplädoyer. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten – ohne Bewährung, da der Freitaler bereits mehrfach wegen Betruges verurteilt wurde.

Richterin Daniela Sonntag folgt der Argumentation der Staatsanwaltschaft. „Der Tatvorwurf der Geldwäsche ist erwiesen“, sagt sie in Richtung Anklagebank. „Sie hätten das Geld auch auf die gehackten Konten zurücküberweisen oder der Polizei übergeben können“, sagt sie. Doch indem er es von seinem Konto abgebucht hat, habe der Freitaler ein Sicherstellen der Beträge verhindert und sich schuldig gemacht. Die Richterin verurteilt den Angeklagten daher zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.