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Freispruch nach Böllerwurf

Zu Silvester wird vor dem Heim für junge Flüchtlinge in Neukirch ein Kind durch einen Knaller verletzt. Vor Gericht wies jetzt ein 43-Jähriger alle Vorwürfe zurück.

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© dpa

Bautzen. Nach einer Böllerattacke vor der Unterkunft für junge Asylsuchende in Neukirch ist vor dem Bautzener Amtsgericht jetzt ein 43-Jähriger mangels Beweisen freigesprochen worden. Dem Neukircher war vorgeworfen worden, in der Silvesternacht nahe dem Heim an der Wilthener Straße einen angezündeten Böller auf zwei zehnjährige Kinder geworfen zu haben. Ein Kind wurde dabei durch den Funkenflug an seiner Wange leicht verletzt.

Der 43-Jährige war deshalb wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung angeklagt – bestritt allerdings die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er habe ohnehin viel zu weit von den Kindern weggestanden, so seine Erklärung. Das Gericht hörte daraufhin eine Reihe von Zeugen. Durch deren Aussagen konnte jedoch nicht sicher festgestellt werden, dass der Angeklagte tatsächlich den Feuerwerkskörper geworfen habe. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Dirk Hertle bat zudem auch die beiden Kinder in den Zeugenstand. Sie konnte aber ebenso nicht zweifelsfrei bestätigen, dass der 43-jähriger Mann auch der Werfer des Böllers war.

„Verbale asylbezogene Attacken“

Bei beiden Kindern handelte es sich allerdings nicht um Geflüchtete, sie wohnten auch nicht in der Unterkunft. Dennoch war es nach Angaben des Gerichts unmittelbar nach Böllerwurf zu einer hitzigen Situation gekommen, bei der es auch „gegenseitige verbale asylbezogene Attacken“ gegeben habe. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund bestand in diesem Verfahren aber von Anfang an nicht, erklärte Richter Dirk Hertle im Anschluss an die Verhandlung.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten schließlich den Freispruch des 43-Jährigen. Dem folgte dann auch das Gericht. „Nach einer umfassenden Beweisaufnahme konnte nicht mit der für eine Verurteilung hinreichenden Gewissheit festgestellt werden, dass der Angeklagte einen oder mehrere Silvesterböller in Richtung der Kinder geworfen haben soll“, begründete Dirk Hertle. Im Falle eine Verurteilung hätte dem Mann aus Neukirch angesichts der Vorwürfe eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gedroht. (SZ)