Merken

Freispruch für Arne Nowak

Der Kulturmanager soll seinen Nachbarn mit einer Mistgabel gestoßen haben. Das Landgericht war davon nicht überzeugt.

Teilen
Folgen
© Steffen Füssel

Von Alexander Schneider

Der umtriebige Dresdner Kulturimpressario Arne Nowak stand gestern wegen einer handfesten Auseinandersetzung mit seinem Nachbarn vor dem Landgericht Dresden. Laut Anklage soll der 50-Jährige seinen Nachbarn (59) in Hosterwitz mit dem Stiel einer Mistgabel gegen den Oberschenkel gestoßen und ihm mit der Faust auf die Brust geschlagen haben. Bereits im Juni 2012 hatte Nowak in dieser Sache am Amtsgericht Dresden wegen gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 2 700 Euro erhalten. Nun fand die Berufung statt.

Anlass für den Höhepunkt eines jahrelangen Nachbarschaftsstreits war ein Feuer, dass Nowak im November 2011 nachmittags in seinem Garten entfacht hatte. Der Nachbar fühlte sich belästigt und ging zu Nowak. Es kam zum hitzigen Streit, bei dem der Nachbar das Feuer fotografieren wollte. „Als Beweis für das Ordnungsamt“, sagte der 59-Jährige. Dabei habe Nowak ihn mit der Mistgabel verletzt und sei geschlagen worden. Die Ehefrau des Nachbarn stützte die Aussage, jedoch habe sie den Stoß mit der Mistgabel nicht gesehen. Beide brachten Fotos des Nachmittags mit.

Nowak sagte, er sei angegriffen worden. Er habe nicht fotografiert werden wollen und den Mann von seinem Grundstück geschubst. Zwei in diesem Verfahren neue Zeugen – Nowaks Partnerin und sein Mieter, die beide in der ersten Instanz noch keine Rolle gespielt hatten – sagten, Nowak sei von seinem Nachbarn im Garten attackiert worden. Zur Frage, warum er seine Zeugen erst spät brachte, sagte Nowak: „Ich hatte der Sache anfangs nicht so viel Bedeutung beigemessen.“

Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler sprach Nowak frei. Die Beweise seien nicht ausreichend. Unklar sei etwa, wo genau der Streit stattfand – im nicht abgezäunten Garten oder noch auf öffentlichem Weg – und ob Nowak tatsächlich die Gabel eingesetzt habe. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte in Notwehr den Nachbarn aus seinem Grundstück habe drängen wollen, was erlaubt sei. Er riet Nowak eindringlich, statt die Abfälle zu verbrennen, es mit einem Komposthaufen zu versuchen. „Mach‘ ich längst“, sagte Nowak.