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Frau wegen Totschlags verurteilt

Die heute 31-Jährige hat ihr Baby gleich nach der Geburt umgebracht. Aber sie ist krank – und das bald unheilbar.

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© SZ/Uwe Soeder

Von Holger Gutte

Görlitz/Spitzkunnersdorf. In sich zusammengesunken sitzt eine junge Frau auf der Anklagebank am Landgericht Bautzen. Sie wirkt schüchtern. Gerade erst hat sie ihr Leben wieder in den Griff bekommen, da könnte sich erneut alles ändern. Nie und nimmer würde man der Frau einen Totschlag zutrauen. Und doch sitzt sie deswegen im Revisionsprozess. Die heute 31-jährige Spitzkunnersdorferin hat im Dezember 2012 ihren Sohn unmittelbar nach der Geburt im elterlichen Haus getötet.

Ausführlich geht der Gutachter am Montag auf die psychisch-forensischen Untersuchungen mit ihr ein. Vier sind mit der Frau 2013 gemacht worden. Gleich nach der Tat ist sie einen Monat in stationärer Behandlung im Fachkrankenhaus Großschweidnitz gewesen. Weil es bei der Frau keinen Hinweis auf Suizidgedanken oder Fremdgefährdung gibt, ist sie entlassen worden. Festgestellt wurde aber: Die 31-Jährige ist erblich vorbelastet. Sie wird wie ihre Mutter an Chorea Huntington – einer schweren Gehirnerkrankung – leiden. Trotz dieser Diagnose stellt der Gutachter klar – die Frau ist nicht schwachsinnig.

Dennoch ist Chorea Huntington unheilbar. Der Gutachter bescheinigt der 31-Jährigen eine ängstliche Verhaltensweise. Bei Belastung und Stress können bei ihr Erinnerungslücken auftreten und es zu Fehlverhalten kommen. Er fügt hinzu, dass sie selber nie eine psychologische Behandlung in Erwägung gezogen hatte. Vielmehr habe sie nach eigener Aussage bei Problemen nach dem Verhaltensmuster gelebt: „Erst mal alles auf sich zukommen zu lassen.“ Deswegen geht ihre Beziehung mit ihrem ersten Mann kaputt. Weil sie Probleme verdrängt, werden diese größer. Das ging soweit, dass bei ihr als alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern in Stuttgart erst der Strom abgestellt, dann die Wohnung gekündigt wurde und schließlich die Zwangsräumung anstand.

Ihr Rechtsanwalt Torsten Mengel will die Tat nicht beschönigen. Er versucht das Gericht davon zu überzeugen, dass seine Mandantin in ärztliche Behandlung und nicht ins Gefängnis gehört. Sie hat die Schwangerschaft verdrängt. Der Rechtsanwalt bittet das Gericht sich vorzustellen, wie es ist, Angst als ständigen Begleiter zu haben. Immer zu denken, etwas falsch zu machen oder jemanden zu stören. Torsten Mengel plädiert bei seiner Mandantin für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung und eine ärztliche Hilfe. Er skizziert den Richtern und Schöffen ein Zukunftsbild, warum er so denkt. Seine Mandantin lebt seit zwei Jahren in einer festen Beziehung in einer Einliegerwohnung bei den Eltern ihres Freundes. Das Jugendamt bescheinigt ihr, sich gut um die gemeinsame eineinhalbjährige Tochter zu kümmern. Die Angeklagte ist jetzt 31 Jahre alt. Chorea Huntington bricht etwa mit dem 35. Lebensjahr aus. Bei einer langen Haftstrafe könnte ihr Leben jetzt quasi zu Ende sein. Und man würde einem Kind wesentlich früher die Mutter nehmen.

Oberstaatsanwalt Jörg Toschek plädiert dagegen für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten und würde drei Monate aufgrund der langen Verhandlungszeit als vollzogen ansehen. Er begründet es damit, dass die Schuldfähigkeit zwar vermindert, aber nicht durch das Gutachten aufgehoben wurde.

Als der Vorsitzende Richter und Präsident am Landgericht Bautzen, Friedrich Stolberg, das Urteil verkündet, blickt ihn die Angeklagte erstmals richtig an. Die ganze Zeit hat sie vor sich hin geschaut und versucht Blicken auszuweichen. Nervös zieht sie ständig die Ärmel ihres Pullis über die Hände, so als wolle sich die zierliche Frau ganz darunter verstecken. Wegen Totschlags wird sie zu drei Jahren Haft verurteilt. Drei Monate davon gelten bereits als verbüßt. Die psychiatrischen Gutachten hätten zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt, heißt es.

Am Landgericht Görlitz war die Frau 2013 ursprünglich zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah damals einen Tötungsvorsatz als erwiesen an, der Bundesgerichtshof aber nicht. Er ordnete die erneute Verhandlung des Falles an. Ihr Verteidiger wird nun prüfen, ob sie in Berufung gehen.