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Foto kostet Rekord-Angler 300 Euro

Die Strafverfolgung wegen Tierquälerei ist eingestellt worden. Eine Geldauflage muss der Mann aber zahlen. Damit sind die Tierschützer zufrieden.

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© privat

Von Andy Scharf

Geringswalde. Nach über einem halben Jahr kann Oliver B. aufatmen: Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Geringswalder Rekordangler wegen Tierquälerei nun endgültig abgeschlossen. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 300 Euro zwar eingestellt; dem Vorwurf der Misshandlung des Welses indes folgte die Justiz.

„Der Beschuldigte zeigte sich einsichtig und hat bezahlt. Zudem war er Anfänger und davon ausgegangen, derartiges Verhalten sei unter Anglern normal“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Freien Presse mit. Das Geld kommt einer gemeinnützigen Einrichtung zugute.

Angler Oliver B. will das Thema nun endlich abhaken. „Ich bin froh, dass der Fall beendet ist. Der Medienrummel war enorm, und ich habe auch privat unzählige Anfragen dazu bekommen“, sagte der 33-Jährige. Er wolle trotzdem weiter Angeln – aber Anleinen werde er die Fische nicht noch einmal, betonte er.

„Form des qualvollen Angelns“

Die Tierschützer von Peta hatten Oliver B. im Juli 2015 wegen vermeintlicher Tierquälerei angezeigt gehabt. Dieser hatte Anfang Juli einem kolossalen 65-Kilo-Wels mit einem speziellen Anglergriff tief ins Maul gefasst, ihn nach langem Kampf aus der Elbe gezogen, und den 214-Zentimeter-Fisch mit einer Schnur am Maul fixiert. Da es schon dunkel war, hatte er den Wels bis Sonnenaufgang angebunden gelassen, um dann ein Foto mit dem XXL-Fisch zu machen.

Peta-Sprecher Edmund Haferbeck kann mit dem Strafmaß leben. „Eine Verurteilung wäre zwar besser gewesen. Aber abgesehen von zwei Urteilen in der Vergangenheit ist es aktuell das erste Mal, dass solch eine Tat wenigstens mit einer Geldbuße geahndet worden ist“, betonte Haferbeck. Insofern und angesichts der fünfseitigen Einstellungsbegründung mit teils kernigen Sätzen gegen diese laut Peta verbreitete Form des qualvollen Angelns sei man „angesichts der allgemeinen Zurückhaltung der deutschen Justiz bei Verurteilungen bei Tierschutzdelikten“ mit dieser Strafe zufrieden. (FP)