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Förderung von Heimatpflege

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus fördert Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik, die eine über den lokalen Rahmen hinaus reichende Bedeutung und Ausstrahlung haben. „Wir wollen mit der...

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Das Sächsische Staatsministerium für Kultus fördert Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik, die eine über den lokalen Rahmen hinaus reichende Bedeutung und Ausstrahlung haben. „Wir wollen mit der Förderrichtlinie Projekte unterstützen, die Kenntnisse über regionale Heimatgeschichte und Heimatkunde vermitteln und so einen Beitrag zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer sächsischen Heimat leisten. Auch die Arbeit der hier ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer soll damit gewürdigt werden“, erläutert Kultusministerin Brunhild Kurth. Projekte zur Regional- und Industriegeschichte, zu Bräuchen und Mundart, zu traditionellem Handwerk oder anderen Formen der Volkskultur können ebenso gefördert werden wie solche von Laienchören, Laienorchestern oder Laienmusikgruppen, die sich der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen. Gefördert werden können Projekte in der Regel mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einzureichen sind die entsprechenden Anträge bei der Landesdirektion Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz. Die Einreichungsfrist endet in diesem Jahr am 1. März 2015. Die entsprechende Förderrichtlinie ist auch im Internet verfügbar: www.bildung.sachsen.de/Heimatpflege. (SZ)

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