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Flüchtige „Reichsbürgerin“ gefasst

Die Frau war an einer Aktion der Möchtegern-Ordnungshüter des „Deutschen Polizeihilfswerks“ beteiligt. Zum Prozess in der vergangenen Woche war sie nicht erschienen.

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© Christian Turk

Von Jürgen Müller

Meißen. In dem Verfahren um die Bedrohung und Festnahme eines Gerichtsvollziehers des Amtsgerichtes Meißen am 23. November 2012 in Bärwalde gibt es ein zusätzliches Verfahren. Am kommenden Mittwoch wird gegen eine weitere Angeklagte verhandelt. Die Frau war der Hauptverhandlung am vergangenen Donnerstag fern geblieben.

Es ist die damalige Lebensgefährtin des Mannes, bei dem die Pfändung durchgeführt werden sollte. Das Gericht erließ Haftbefehl. Jetzt konnte sie ausfindig gemacht werden. Auf Sitzungshaft wurde jedoch verzichtet. Bisher wurden sieben Angeklagte, die an dieser Aktion beteiligt waren, verurteilt.

Sie erhielten wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Missbrauchs von Uniformen Haftstrafen, die ausnahmslos nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

15 bis 20 sogenannte Reichsbürger erklärten damals dem Gerichtsvollzieher, sie seien das „Deutsche Polizei-Hilfswerk“ (DPHW) und würden ihn festnehmen. Die falschen Polizisten versuchten, den Mann zu Boden zu ringen und zu fesseln. Anschließend hindern sie ihn daran, das Grundstück zu verlassen. Erst die Polizei konnte den Mann befreien.

Eine weitere Verhandlung gegen Mitglieder des inzwischen offiziell aufgelösten Pseudo-Polizeiverbands ist am Amtsgericht Meißen für den Februar angesetzt. Der frühere Chef des DPHW im selbst ernannten Rang eines „Generals“, Volker Schöne, ist nach wie vor flüchtig.

Monatelang in stationärer Behandlung

Der geschädigte Gerichtsvollzieher hat gegen alle Angeklagten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gestellt, die er gerichtlich durchsetzen wird. Er leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Störung, war monatelang in stationärer Behandlung und fast ein Jahr krank. Auch danach konnte er seine Tätigkeit zunächst nicht wieder aufnehmen.

Auch ein weiterer Angeklagter, der sich einer Verhandlung entziehen wollte, wurde von der Polizei gefasst. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem Mittäter mehrere Diebstähle in Coswig begangen zu haben. Auch soll einem Polizisten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht worden sein. Am Verhandlungstag meldete sich der Angeklagte telefonisch im Gericht und teilte mit, dass er nicht zur Verhandlung kommen könne, weil er auf Montage sei. Tatsächlich befand er sich in Meißen. Das hatte der Mitangeklagte verraten. Das Gericht erließ Haftbefehl, der jetzt vollstreckt werden konnte. Die Verhandlung findet am Donnerstag um 10.30 Uhr statt.