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Feuerwerk mit Nebenwirkungen

Gefühlt gehören bunte Raketen heute bei jeder größeren Familienfeier dazu. Doch es gibt Regeln – und Verstöße.

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© dpa

Riesa. Ein später Samstagabend südlich von Strehla: Es ist warm, in den Dörfern sitzen die Leute noch draußen. Da steigen über der Silhouette des Schlosses plötzlich Raketen in den Himmel. Erst eine, dann zwei, dann drei. Den Leuten entfährt ein „Ah“ und „Oh“. Beim zweiten Feuerwerk, etwa eine halbe Stunde später, wird das schon schwächer. Und manchem gefällt es gar nicht, wenn außerhalb von Silvester Raketen zischen und knallen. Die SZ hat sich in den Orten der Region zu diesem Thema umgehört.

So oft werden Feuerwerke gezündet

In Zeithain gab es in diesem Jahr bereits zehn genehmigte Feuerwerke, in Nünchritz neun – vielmehr als in Gröditz, wo es in einem durchschnittlichen ganzen Jahr laut Verwaltung nur vier bis fünf Feuerspektakel gibt. Riesa hat in diesem Jahr sieben Feuerwerke genehmigt. Obwohl es die wesentlich kleinere Stadt ist, waren es in Strehla bis dato schon acht.

Profi-Feuerwerk nur mit Erlaubnis

Es gibt vier Kategorien von Feuerwerkskörpern – je gefährlicher und/oder lauter desto höher die Stufe. Die ersten beiden Kategorien dürfen von Laien gezündet werden. Feuerwerke der Kategorien 3 und 4 dürfen nur Profis mit einer speziellen Erlaubnis entfachen.

Nicht in der Nähe geschützter Arten

In Zeithain achtet man besonders darauf, dass sich im Umkreis von 200 Metern keine besonders brandempfindlichen Gebäude und Anlagen befinden. Für die Sicherheitsmaßnahmen sind die Veranstalter eigenverantwortlich. Nach dem Feuerwerk ist das Gelände nach Blindgängern abzusuchen und der Platz zu reinigen. In Nünchritz bekommt man die Genehmigung erst nach der Bestätigung durch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Das achtet etwa darauf, dass im Umfeld keine geschützten Tierarten brüten.

Klagen über spontane Feuerwerke

Beschwerden haben in Gröditz meist die Feuerwerke zur Folge, von denen die Stadt gar nichts wusste – vor allem, wenn sie nachts stattfinden. „Das erfahren wir am nächsten Tag dann von Bürgern“, sagt Hauptamtsleiterin Tina Noack. Denn in der Regel gestatten die Gemeinden Feuerwerke nur bis spätestens 22 Uhr. Meistens reagiere die Bevölkerung auf Feuerwerke positiv, meint Zeithains Bürgermeister Ralf Hänsel. „Ganz selten gibt es eine Beschwerde, vielleicht einmal im Jahr.“ Nicht angemeldete Feuerwerke gebe es aus seiner Sicht selten. Und wenn, dann würden diese vom Ordnungsamt geahndet.

Genehmigung kostet 15 bis 50 Euro

In den kleineren Gemeinden Strehla, Nünchritz oder Gröditz kostet die Genehmigung von Feuerwerken rund 30 Euro. In Zeithain werden nur 15 Euro verlangt. Die Stadt Riesa kassiert mit 50 Euro den höchsten Betrag im Altkreis.

Rund 250 Anzeigen in Sachsen

Für das Jahr 2014 wurden im ganzen Freistaat 249 Anzeigen gemeldet. 2015 waren es mit insgesamt 262 noch einmal mehr. Aktuelle und lokale Daten – speziell für den Altkreis Riesa – liegen nicht vor, da darüber keine gesonderten Statistiken geführt werden. Konkret geht es bei den Anzeigen um Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Die Gründe der Anzeigen waren entweder, dass das Feuerwerk nicht angemeldet wurde oder, dass der oder die Zündler keine Erlaubnis für Raketen oder Böller der Kategorien 3 und 4 hatten.

Bis zu 50 000 Euro Bußgeld

Wer ein Feuerwerk abbrennt, ohne es vorher angemeldet zu haben, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für die Verfolgung ist das Landratsamt Meißen zuständig. Das Amt kann ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro aussprechen. Wie hoch die Strafe aber letztlich ausfällt, lässt sich laut dem Sprecher der Landesdirektion nicht pauschal sagen. „Jede Prüfung des Bußgeldtatbestandes erfolgt einzeln. Für geringfügige Verstöße können Verwarngelder in einer Höhe zwischen 5 und 55 Euro erhoben werden“, erklärt Ingolf Ulrich. Die Zahlungsmoral der Feuerwerkszündler ist überwiegend gut. In den Jahren 2014 und 2015 zahlten 80 Prozent brav ihr Verwarn- oder Bußgeld. (SZ/csf/veb)