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Feuer in Zelle war Brandstiftung

Fünf Mal brannte es 2016 in der JVA Zeithain. Der Haftraum ist noch immer unbewohnbar.

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© Symbolfoto: Schröter

Von Antje Steglich

Zeithain. Die Ermittlungen zu dem Brand in der Justizvollzugsanstalt Zeithain (JVA) am Nachmittag des 29. Dezember sind zwar noch nicht abgeschlossen, allerdings schließt die Gefängnisleitung schon jetzt einen technischen Defekt als Ursache des Feuers aus. Das sagte JVA-Sprecher Benno Kretzschmar jetzt auf Nachfrage der Sächsischen Zeitung. Wie genau das Feuer in diesem Fall entfacht wurde, ließ er jedoch offen.

Der Brand, der in einer Zelle im vierten Geschoss des Hafthauses ausbrach, war bereits der fünfte im Jahr 2016. Am 12. Februar, am 1. Juni, am 31. Juli und am 8. August hatten Zeithainer Häftlinge bereits teils aufgrund psychischer Probleme, teils aus Protest in ihrer Zelle Feuer gelegt und dabei meist ihr eigenes Bettzeug angezündet.

Im jüngsten Fall war die Zelle mit zwei Häftlingen belegt. Sie waren allerdings nicht in der Zelle, als das Feuer entdeckt wurde, und blieben unverletzt. Aktuell ist der Haftraum unbewohnbar, so Benno Kretzschmar.

Die Höhe des Schadens ist noch nicht klar, die Häftlinge wurden indes in anderen Zellen untergebracht. Die benachbarten Hafträume blieben vom Feuer verschont. Nach Ende der Löscharbeiten konnte die Evakuierung deshalb wieder aufgehoben werden.