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Feuer frei im Kleingarten

Wachau will die Nutzung von Feuerschalen und -körben erleichtern. Der Gemeinderat muss noch zustimmen.

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© gms

Thomas Drendel

Wachau. Die Gemeinde Wachau lockert die Polizeiverordnung. Nach Angaben von Roland Kaiser, Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, soll das ganze Jahr über offenes Feuer in metallenen Feuerschalen und -körben erlaubt werden. „Interessenten können dann ohne Antrag in solchen Behältern Feuer entzünden, sagte er. Allerdings gibt es eine Einschränkung. Die Körbe und Schalen dürfen maximal einen Durchmesser von einem Meter haben.

Der Wachauer Gemeinderat hat auf seiner jüngsten Sitzung bereits Zustimmung signalisiert. Ein Beschluss soll auf der Einwohnerversammlung am 1. Juli im Schloss Seifersdorf gefasst werden. Das Treffen ist gleichzeitig als Gemeinderatssitzung gedacht. Der Wachauer Gemeindewehrleiter Thomas Redmer, der gleichzeitig für die CDU im Gemeinderat sitzt, ist skeptisch. „Von einem offenen Feuer geht immer eine Gefahr aus. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein und auf einige Dinge achten“, sagt er. Dazu zählt unter anderem ein ausreichend großer Abstand zu Gebäuden. Außerdem muss das Feuer am Ende restlos gelöscht werden.

Befürworter von Komplettverbot

Auch Steffen Grüttner, Einwohner aus Leppersdorf, engagiert sich seit Langem zum Thema Feuer in Kleingärten. „Mit dieser Lockerung steigt die Gefahr von Belästigungen von Nachbarn. Auch erhöht sich die Konzentration von Feinstaub“, sagt er. Er weist drauf hin, dass nur trockenes und unbehandeltes Holz in diesen Feuerschalen und -körben verwendet werden darf. „Das müsste dann auch kontrolliert werden.“ Er befürwortet ein generelles Verbot von Gartenfeuern. Gerade über dieses Thema ist in der Gemeinde Wachau lange diskutiert worden. Obwohl Gartenfeuer zum Verbrennen von Grüngut nahezu verboten sind, gibt es immer wieder Beschwerden, beispielsweise über dichte Rauchschwaden. Laub, morsche Äste, trockenes Gras wird besonders im Frühjahr und Herbst ins Feuer geworfen, trotz anderslautender Vorschriften. Nach ihnen müssen Kleingärtner in der Gemeinde Wachau das Grüngut kompostieren, untergraben oder unterpflügen.

Bieten sich diese Möglichkeiten nicht an, nehmen spezielle Sammelstellen die Pflanzenabfälle an. Die nächste Sammelstelle befindet sich in Grünberg, in der Langebrücker Straße 32. Sie wird von der Firma Humuswirtschaft betrieben. Die Abgabe ist allerdings kostenpflichtig. Nur für den Fall, dass alle vorher genannten Möglichkeiten nicht bestehen, sind diese Gartenfeuer laut den Richtlinien in der Gemeinde ausnahmsweise zulässig. Sie dürfen jedoch nur vom 1. bis 30. April sowie im Herbst vom 1. bis 31. Oktober entzündet und dann auch nur höchstens zwei Stunden zwischen 8 und 18 Uhr brennen. Anwohner dürfen nicht mit Rauch oder Funkenflug belästigt oder gar gefährdet werden, heißt es in der Polizeiverordnung.

Generell sind Gartenfeuer verboten, wenn der Abstand zur Autobahn sowie zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen geringer als einhundert Meter beträgt. Gemeindewehrleiter Thomas Redmer hatte sich vor einiger Zeit für ein generelles Verbot ausgesprochen. „Das wäre die beste Lösung. Die jetzigen Regelungen bergen die Gefahr von Fehleinschätzungen. Wer kann sich schon sicher sein, nicht doch die Nachbarn mit dem Rauch oder mit Funken zu belästigen oder zu gefährden“, sagte er. Auch bestehe immer die Gefahr, dass der Qualm von Anwohnern fehlgedeutet und ein Gebäudebrand vermutet wird. Mit der Befreiung von einer Genehmigung für Feuerschalen könnte die Zahl der Feuer in der Gemeinde zunehmen, so die Befürchtungen.