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Feuer an der Brücke Görzig-Zabeltitz

Abgemähtes Gras vom Damm der Geißlitz brennt – die Feuerwehr verhindert ein Übergreifen auf den Wald.

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© Anne Hübschmann

Zabeltitz. Freitag 22.10 Uhr: Ein Radlader der Agrargenossenschaft Görzig zieht noch immer die Reste eines etwa 15 mal fünf Meter breiten und 2,50 hohen Haufen gemähten Grases auseinander. Feuerwehrleute löschen die Ladung mit Netzmittel und Wasser ab. Wenn der Haufen umgeschichtet ist, wird Einsatzleiter Maik Häßlich den Brandherd schließlich mit Schaum abdecken lassen.

Nachtaktion der Feuerwehr

Ein Radlader der Agrargenossenschaft Görzig zieht die Haufen gemähten Grases auseinander, damit die Feuerwehrleute löschen können.
Ein Radlader der Agrargenossenschaft Görzig zieht die Haufen gemähten Grases auseinander, damit die Feuerwehrleute löschen können.
Erschwerend ist für die Kameraden war, dass der Wasserstand der Geißlitz sehr niedrig ist,
Erschwerend ist für die Kameraden war, dass der Wasserstand der Geißlitz sehr niedrig ist,
Die Polizei sicherte die Brandstelle und ermittelt nun. Ob es sich um Brandstiftung handelt, ist derzeit noch offen.
Die Polizei sicherte die Brandstelle und ermittelt nun. Ob es sich um Brandstiftung handelt, ist derzeit noch offen.

43 Kameraden der Wehren Zabeltitz, Großenhain, Walda und Bauda sind jetzt mit acht Fahrzeugen am Damm der Geißlitz, um die Grasmahd zu löschen. Erschwerend ist für die Kameraden, dass der Wasserstand der Geißlitz derart niedrig ist, dass die Einsatzkräfte von der benachbarten Röder eine zweite Entnahmestrecke aufbauen mussten. Das kostete Kraft und Material, war aber unbedingt nötig, denn der Grashaufen befand sich unmittelbar am Wald, sodass jederzeit ein Übergreifen der Flammen möglich gewesen wäre. Die Feuerwehrleute löschten den Brandherd daher von der Damm- und von der Waldseite aus – letztere unter vollem Atemschutz, da es zu gehöriger Qualmentwicklung gekommen ist. Vier Atemschutzträger waren daher im Einsatz. Die Polizei sichtete die Brandstelle ob es sich um Brandstiftung handelt, ist derzeit noch offen. Allerdings gehört abgemähtes Gras nicht zu den Tatbestandsmerkmalen für Brandstiftung. Eine Sachbeschädigung dürfte auch kaum vorliegen – denn wie will man den Wert des abgehauenen Grases bemessen? (SZ)