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Fesselversuch endet vor Gericht

Ein 48-jähriger Mann aus Döbeln stand wegen Körperverletzung und Nötigung vor Gericht. Zum Tatvorwurf schwieg er.

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© Symbolfoto/André Braun

Von Helene Krause

Waldheim. Am frühen Abend des 19. Januar 2016 soll es in einer Wohnung an der Hauptstraße in Waldheim zu einer Rangelei gekommen sein. Ein 48-Jährige aus Döbeln hatte erfahren, dass sein 16-jähriger Sohn sich in der Wohnung aufhält. Der Junge war zuvor aus der psychiatrischen Klinik in Mittweida ausgerissen. Um den Sohn zurück in die Klinik zu bringen, schlug der Vater ihn zweimal mit der Hand ins Gesicht und einmal mit der Faust in den Magen. Außerdem versuchte er, seinen Sohn mit Kabelbinder zu fesseln. Weil sich eine Bekannte zwischen ihn und den Jungen stellte, schlug er auch ihr mit der Hand ins Gesicht. So steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Wegen der Vorfälle stand der 48-Jährige am Mittwoch vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurden ihm versuchte Nötigung und Körperverletzung.

Zu Beginn der Verhandlung äußerte sich der Angeklagte zum Tatvorwurf nicht. Sein Verteidiger Rechtsanwalt Carsten Brunzel aus Dresden erklärte, dass sie erst den Sohn als Zeugen hören wollen, ehe sein Mandant etwas sagt. Der Vorfall sei nicht so gewesen.

In der Zeugenvernehmung sagte der Geschädigte aus, dass sein Vater ihn nicht geschlagen oder in den Magen geboxt habe. Nur mit dem Kabelbinder hätte er ihn fesseln wollen. Zuerst hätte er sich an seinem Vater vorbeidrängeln wollen. Der stand in der Tür. Dabei sei es zu einer Rangelei gekommen, bei der beide zu Boden gingen.

Im Zuge des Gerangels hätte der Vater immer wieder versucht, ihn mit dem Kabelbinder zu fesseln. „Die Bekannte hat von meinem Vater keinen Schlag abbekommen“, erklärt er. Ein weiterer Zeuge, ein Zwölfjähriger, der zur Tatzeit mit seiner Mutter in der Wohnung lebte, sagte, dass er den Angeklagten in die Wohnung gelassen habe. Der sei gleich hinter seinem Sohn hergerannt. Dann hätte es in der Küche eine Rangelei gegeben. Von Schlägen habe er nichts gesehen. Den Fesselversuch mit dem Kabelbinder bestätigt er. Dass die Bekannte geschlagen worden sei, hat er nur gehört. „Sie kam und weinte und sagte, dass sie von dem Angeklagten ins Gesicht geschlagen worden sei“, berichtete er.

Die Geschädigte bestätigte in der Zeugenvernehmung, dass der Angeklagte seinen Sohn mit dem Kabelbinder fesseln und ihn wieder nach Mittweida bringen wollte. Entgegen ihrer Aussage bei der Polizei sagte sie, dass der Beschuldigte seinen Sohn nicht geschlagen hat. „Der Geschädigte hat den Angeklagten geboxt“, erklärte sie. „Der Vater hat ihn nicht geschlagen, sondern nur zu Boden gestoßen.“ Zu dem Schlag in ihr Gesicht kam es, weil sie sich zwischen die Streitenden gestellt hatte. „Er holte mit der linken Hand aus und traf mich“, sagte sie. Den Schlag in ihr Gesicht soll der Beschuldigte mit der Rückhand ausgeführt haben. Der Angeklagte wollte seinen Sohn zurück in die Psychiatrie bringen. Geschlagen hat er nach Aussage der Zeugen seinen Jungen nicht. Dass die Geschädigte geschlagen wurde, berichtete nur sie. Gesehen hat es niemand. Aufgrund dessen stellte Richterin Marion Zöllner mit Einverständnis von Staatsanwältin Angelika Rickerts, der Verteidigung und des Angeklagten das Verfahren ein.