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Fast alles geklärt beim Abwasser

Viele Glashütter haben ihre Kleinkläranlagen umgerüstet. Trotzdem gibt es Probleme.

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© Klaus-Dieter Scholz

Von Maik Brückner

Glashütte. Lange musste sich die kleine Wochenendsiedlergemeinschaft gedulden, bis sie alle Genehmigungen zusammenhatte. Im April 2016 konnte sie loslegen. Innerhalb von wenigen Stunden wurde die Kläranlage von 1983 stillgelegt und zurückgebaut. Eine neue, kleinere wurde eingesetzt. Die funktioniert nun tadellos, sagt Klaus-Dieter Scholz. Der Dresdner gehört der Hermsdorfer Siedlergemeinschaft an und kümmerte sich um Genehmigungen, die Beschaffung der Anlage und deren Einbau.

Die Gartenfreunde sind nicht die Einzigen, die investierten. Im Glashütter Stadtgebiet wurden im vorigen Jahr noch zahlreiche Anlagen umgestellt, sagt Antje Reichel, Leiterin des städtischen Abwasserbetriebes. Unter ihnen waren viele, die 2015 nicht zum Zuge kamen, weil die Firmen mit der Umrüstung nicht hinterherkamen. Denn die Europäische Union forderte die Umrüstung alter Anlagen bis Ende 2015. Offenbar hofften viele, dass diese Frist verlängert wird. Wurde sie aber nicht. Deshalb wurde es hektisch. Da sowohl die Behörden als auch die Fachfirmen nicht nachkamen, erhielten all jene, die sich 2015 für die Umrüstung entschieden, diese aber nicht realisieren konnten, die Chance, auch noch 2016 Fördermittel zu beantragen. In Glashütte waren das 81 Anlagenbetreiber, sagt Frau Reichel.

Sie ist mit dem Stand der Umrüstungen zufrieden. Alle 48 zentralen Klär- und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet entsprechen dem Stand der Technik. Von den privaten Anlagen erfüllen 675 die neuen Standards – 48 nicht. Das sind sieben Prozent aller Kleinkläranlagen. Die meisten Umrüstungen verliefen nach Einschätzung des Abwasserbetriebes reibungslos.

Nur die Hermsdorfer Siedlergemeinschaft war mit dem Ablauf nicht zufrieden. Für Klaus-Dieter Scholz fiel die Abrechnung für das Entleeren der alten Grube zu hoch aus. 745,60 Euro wurden dafür fällig. Er kritisierte, dass der Gemeinschaft 40 Kubikmeter Klärschlamm in Rechnung gestellt wurden. Dabei fasse die Grube nur rund 35 Kubikmeter. Ihn ärgerte auch, dass die abgepumpte Menge komplett als Klärschlamm deklariert wurde. Dessen Entsorgung ist viel teurer. Scholz war der Ansicht, dass nur ein geringer Teil Klärschlamm war. Der größere Anteil sei häusliches Abwasser, dessen Entsorgung billiger ist. Es folgte ein reger Briefverkehr mit der Stadt.

Mit alten Bauunterlagen konnte Scholz nachweisen, dass die Grube keine 40 Kubikmeter fassen konnte. Hier schwenkte der Abwasserbetrieb ein. Man einigte sich auf 35,4 Kubikmeter. Keinen Kompromiss ging der Betrieb aber bei der Klassifizierung ein. Bei Komplettentsorgungen werde keine Trennung zwischen Fäkalschlamm und häuslichem Abwasser vorgenommen, sagt Bürgermeister Markus Dreßler (CDU). Zudem sei beim Abfahren des Abgepumpten sowohl die Menge als auch die Einstufung schriftlich quittiert worden.

Scholz räumt ein, dass es ein Fehler war. Zwar habe er den Fahrer darauf hingewiesen, dass er die vermerkte Menge nicht bestätigen könne. Dennoch unterschrieb er. Für den Abwasserverband sei das aber maßgeblich, sagt Dreßler. Zähneknirschend musste die Gemeinschaft das akzeptieren. Sie bekommt nun auf Kulanz 86 Euro zurück. Bisher habe es nur einen solchen Streit gegeben, sagt Dreßler. Weitere – anders gelagerte Streitigkeiten – könnten folgen. Denn all jenen, die nicht umgerüstet haben, drohen Zwangsgelder, die zwischen fünf und 25 000 Euro betragen können. Verhängen können diese der Kreis für die, die ihr Abwasser versickern lassen, und die Stadt für jene, deren Abwasser in Kanäle eingeleitet wird.

Grundsätzlich seien Zwangsgelder „geeignete Maßnahmen“, um gesetzmäßige Zustände herzustellen, sagt Frau Reichel. Denn es gelte der Gleichbehandlungsgrundsatz. Schließlich haben auch viele, denen es finanziell nicht leicht gefallen ist, neue Kläranlagen gebaut. Diese Bürger können erwarten, dass die anderen einen Beitrag für saubere Gewässer leisten. In Glashütte sei noch kein Zwangsgeld verhängt worden. „Wir stimmen uns mit dem Landkreis ab“, sagt Frau Reichel. Dabei sollen auch die Erfahrungen aus anderen Regionen Sachsens berücksichtigt werden.

In Glashütte hofft man, dass bis dahin die Abwasserabgabe noch stärker motiviert, Anlagen zu erneuern und gut zu führen. Wer das nicht tut, muss die vom Freistaat verhängte Abgabe zahlen. Einen Zwei-Personen-Haushalt kostet das 48 Euro, einen Vier-Personen-Haushalt 83,80 Euro pro Jahr. Zurzeit brauche der Freistaat mehrere Jahre, um die Abgabe immer wieder neu festzusetzen, die Glashütte dann eintreiben muss. „Die lenkende Funktion dieser Abgabe würde größer sein, wenn wir diese zeitnah erheben könnten“, sagt Frau Reichel.