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Falscher Freund

Ein vermeintlicher Verbraucherschützer hat einem Oderwitzer am Telefon Hilfe in einem Onlinebetrugsfall angeboten. Der Versuch war professionell – aber erfolglos.

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© dpa

Von Mario Sefrin

Oderwitz. Diesen Anruf des vermeintlichen Mitarbeiters der Verbraucherzentrale München wird Steffen P. wohl so schnell nicht vergessen. „Der Mann konnte reden, ohne Unterlass. Dem hätte ich alles abgenommen“, sagt der Oderwitzer und denkt an das Telefonat vor etwas mehr als zwei Wochen zurück. Zum Glück hat er sich von dem fremden Anrufer, der sich als Markus Schumacher ausgab, aber nicht vollständig einwickeln lassen. „Als ich ihm meine Kontoverbindung nennen sollte, schrillten bei mir die Alarmglocken“, sagt Steffen P.

Wie er heute weiß, wäre er beinahe einer geschickten Betrugsmasche per Telefon auf den Leim gegangen. Solche Versuche, die Leute um ihr Geld zu bringen oder persönliche Daten preiszugeben, sind bekannt und auch in der Oberlausitz keine Seltenheit. Eine der bekanntesten Maschen dabei ist der sogenannte Enkeltrick, in dem die Angerufenen über vermeintliche Unglücke von Angehörigen informiert und danach aufgefordert werden, einem Mittelsmann Geld zu übergeben. Dieser soll das Geld dann den betroffenen Familienangehörigen überbringen.

Steffen P. hingegen erlebte eine andere Form von Telefonbetrug. „Der angebliche Mitarbeiter des Verbraucherschutzes rief an, um mir mitzuteilen, dass mir ein Onlinebetrug untergejubelt wurde. Es habe in dieser Hinsicht auch schon sehr viele Beschwerden anderer Leute gegeben, die dem Betrug bei einer Online-Bestellung ins Netz gegangen seien, sagte der Mann“, sagt Steffen P. Passiert sei das Ganze beim Setzen des Hakens bei der Datenschutzerklärung der Bestellung: „Dort wäre eine Lottofalle eingebaut gewesen, die neun Monate laufen sollte. Das würde circa 600 Euro kosten, sagte der Mann, und dass man aus dem Vertrag nicht mehr rauskomme“, so P.

Doch dieser angebliche Markus Schumacher hatte nicht ohne Grund angerufen: Er wollte sich als Freund und Helfer von der Verbraucherzentrale anbieten, der sich für die Betroffenen noch einmal kundig machen wollte, ob man nicht doch noch etwas gegen diese Falle unternehmen könne. Und tatsächlich: „Der Mann sagte mir bei einem Rückruf, dass die Teilnahme an der Lotterie auf drei Monate verringert wurde. Mehr könne er aber nicht tun“, erinnert sich Steffen P. „Ich habe dem sofort widersprochen und gesagt, ich zahle nichts.“ Doch das schien den vermeintlichen Verbraucherschützer nicht zu beeindrucken: Er begann mit dem Abgleich der persönlichen Daten von Steffen P., las dessen Namen und Adresse vor. Bei der Kontoverbindung war jedoch Schluss: „Ich habe ihn aufgefordert, mir diese zur Bestätigung anzusagen. Da kam er aber ins Stottern.“ Kurz darauf sei das Gespräch dann auch beendet gewesen, erinnert sich der Oderwitzer.

Katrin Pötschke, die Leiterin der Beratungsstelle Görlitz der Verbraucherzentrale Sachsen, kennt das geschilderte Vorgehen. „Häufig wird bei solchen Anrufen vorgegeben, der Anrufer sei ein Vertreter einer Behörde, von der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder eben Mitarbeiter einer Verbraucherzentrale. Teilweise wird zur Bestätigung auch die angezeigte Rufnummer manipuliert“, sagt sie. Neu sei diese Masche jedenfalls nicht: „Uns erreichen immer wieder Beschwerden über unzulässige Telefonwerbung.“ Häufig gehe es in dem Gespräch um Lottospielgemeinschaften und Gewinnspiele, angebliche Schulden aus Gewinnspielen, die mit einer sofortigen Zahlung vergleichsweise beglichen werden können, Kündigungen und Hilfe bei der Löschung oder Sperrung im Umlauf befindlicher Daten. „Ziel dieser Anrufe ist aber allein, neue Verträge unterzuschieben oder persönliche Daten zu entlocken“, sagt Katrin Pötschke. Sie rät Verbrauchern, bei solchen Behauptungen immer skeptisch zu sein und keine persönlichen Daten preiszugeben. Und sie stellt klar: „Verbraucherzentralen rufen niemanden unaufgefordert an. Sie führen auch keine Listen, die vor ungebetenen Telefonwerbern oder Gewinnspieldiensten schützen. Ebenso wenig unterbreiten sie Angebote am Telefon.“

Laut Katrin Pötschke ist Telefonwerbung ohne ausdrückliches Einverständnis gesetzlich verboten. Entsprechende Verstöße könnten der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Die Reaktion des Oder-
witzers lobt sie: „Er dürfte alles richtig gemacht haben. Trotzdem sollte er in der nächsten Zeit Post und Kontoauszüge kontrollieren“ – ohne eine zuvor erfolgte Einzugsermächtigung des Kontoinhabers dürften Dritte nämlich keine Beträge von fremden Konten abbuchen.

Kommt es trotzdem dazu, rät Katrin Pötschke: „Bei unberechtigten Abbuchungen sollte sofort eine Rückbuchung veranlasst werden. Ebenso sollte in diesem Fall eine Strafanzeige erfolgen.“ Steffen P. jedenfalls muss noch einige Tage auf mögliche Entwicklungen in dem Fall warten. Das Abo soll am 1. August beginnen.