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Fall 1: „Ich habe doch immer alles angegeben“

Michele R. soll das Jobcenter um 314 Euro geschädigt haben. Das Geld bekam sie im November 2009 als Betriebskosten-Rückzahlung aus dem Jahr 2008 vom Vermieter auf ihr Konto ausgezahlt. „Ich war doch bei der Arge und habe meine Nebenkostenabrechnung abgegeben“, sagt die junge Frau.

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Michele R. soll das Jobcenter um 314 Euro geschädigt haben. Das Geld bekam sie im November 2009 als Betriebskosten-Rückzahlung aus dem Jahr 2008 vom Vermieter auf ihr Konto ausgezahlt.

„Ich war doch bei der Arge und habe meine Nebenkostenabrechnung abgegeben“, sagt die junge Frau. „Dann habe ich gewartet, dass die Arge das Geld zurückfordert, hat sie aber nicht gemacht.“

Der als Zeuge geladene Sachbearbeiter der Arge betont, Michele R. hätte den Geldeingang sofort nach Erhalt anzeigen, spätestens aber in ihrem Hartz-IV-Folgeantrag für 2010 angeben müssen. Selbst Richter Sven Andreae findet Letzteres schwierig, bezieht sich der Antrag doch auf Zukünftiges und nicht auf Vergangenes. „Wo soll man das denn eintragen?“, fragt er den Sachbearbeiter. Nur wer’s weiß, findet die passende Stelle. Fazit des Richters: „Das begreift kein Mensch.“

Im April 2010 schließlich schickt die Arge Frau R. einen „Erstattungsbescheid“ und fordert die 314 Euro ein. Gleichzeitig stellt die Arge Strafanzeige. Bis zur Verhandlung im März 2011 hat Michele R. das Geld längst gezahlt. Das Verfahren wird eingestellt. (SZ/ce)