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Facebook-Hetze schwierig zu beweisen

Das Verfahren wegen Volksverhetzung hat der Richter eingestellt. Ungeschoren kommt der Angeklagte aus Dippoldiswalde nicht davon.

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© dpa

Von Franz Herz

Dippoldiswalde. Im Frühjahr 2015 ist die Stimmung in der Region hochgekocht. Asylbewerber aus dem Heim in Schmiedeberg hatten im Bus eine Schülerin angemacht und wurden dann noch tätlich gegen Mitschüler, die dem Mädchen helfen wollten. Dafür sind sie inzwischen zu Haftstrafen verurteilt.

Die Diskussion im Internet darüber hatte nun auch ein gerichtliches Nachspiel. Ein 34-jähriger Deutscher, der in einem Ortsteil von Dippoldiswalde wohnt, war wegen Volksverhetzung angeklagt. Der Staatsanwalt warf ihm vor, auf einen Medienbericht hin in Facebook unter anderem geschrieben zu haben: „Anzünden das Viehzeug.“ Oder „In dem Drecksheim sollte man mal den Hammer kreisen lassen.“ Einem ehrenamtlich Engagierten im Willkommensbündnis Dippoldiswalde ist der Kragen geplatzt, als er diesen und ähnliche Einträge las. Er hat diese Einträge gespeichert, ausgedruckt und ist damit zur Polizei gegangen. Dort hat er ein halbes Dutzend Anzeigen gestellt.

Eine davon wurde nun vor Gericht verhandelt, aber ohne Urteil. Der Angeklagte schwieg während des ganzen Verfahrens. Dafür setzte sich sein Verteidiger sehr engagiert für ihn ein. Viele Argumente führte er gegen die Anklage ins Feld. Die zitierten Aussagen sind vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt und keine Volksverhetzung. Außerdem sei es auf keinen Fall sein Mandant gewesen, der das geschrieben hat. Es fehlte der Nachweis, dass es wirklich das Facebookprofil seines Mandanten war, von dem aus die angeklagten Sätze geschrieben wurden. Weiter zweifelte der Verteidiger an, dass die Ausdrucke unverfälscht seien.

Zweifel hatte der Richter auch schon gehabt, bevor es zum öffentlichen Prozess gekommen ist. Er hätte schon damals überlegt, das Verfahren einzustellen. Aber der Angeklagte hätte dazu nichts geantwortet, erzählte er. So hat er zuerst einen Strafbefehl erlassen. Gegen den ist der Angeklagte in Widerspruch gegangen. Daher kam es nun zum öffentlichen Gerichtsverfahren. Der Verteidiger kündigte an, für alles genaue Beweise zu fordern, ehe er eine Verurteilung akzeptiert. Dann hätte sich das Verfahren über Tage hinziehen können.

Schließlich einigten sich Richter, Verteidiger und Staatsanwalt in einem Rechtsgespräch darauf, das Verfahren einzustellen. Erstens hätten es die Ermittler versäumt, direkt an Facebook heranzutreten, um nachzuweisen, wer die fraglichen Sätze tatsächlich geschrieben hat. Außerdem sei die rechtliche Bewertung nicht eindeutig. Ist der Ausdruck „dieses Drecksheim“ eine Volksverhetzung oder nicht? So blieb der Angeklagte ohne Strafe, muss allerdings seine eigenen Kosten tragen. Die sind auch nicht gering. Sein Anwalt hatte durchblicken lassen, dass er einen Stundensatz von 300 Euro verlangt.