Mit anhaltendem Schneefall, Schneeverwehungen und eisigen Temperaturen hielt Anfang März 1965 der Winter die Behörden auf Trab. Die Zittauer Kreiskatastrophenkommission sah sich gezwungen, wichtige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Sie ordnete am 6. März für alle Orte und Betriebe die Freihaltung der Hydranten an. Um Fußgänger nicht zu gefährden, seien Schneemasse und Eiszapfen an Dachrinnen und Haussimsen von den Bewohnern unbedingt zu entfernen. Angemahnt wurde die Einhaltung der Streupflicht, da Wegeunfälle große Ausmaße angenommen hätten. Mit Blick auf drohendes Tauwetter forderte die Kommission, Schnittgerinne und Abfluss-Gullys sofort vom Schnee zu befreien, damit das Tauwasser ungehindert abfließen könne.
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