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Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Bargeld ist Grundrecht

Im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder Schwarzarbeit erwägt die Bundesregierung eine Obergrenze für Bargeldzahlungen. Doch ist das überhaupt verfassungskonform?

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© dpa

Frankfurt/Main. Der frühere Präsident des Bundesverfassungs-gerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig.

„Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, sagte Papier der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.

Die Bundesregierung erwägt wie andere europäische Länder eine Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen. Im Gespräch ist ein Limit von 5 000 Euro. Befürworter erhoffen sich, auf diese Weise Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorfinanzierung einzudämmen.

Der SPD-Finanzexperte und stellvertretende Fraktionschef Carsten Schneider verteidigte das Vorhaben. „In Deutschland werden jährlich circa 60 Milliarden Euro gewaschen und nur ein Prozent der kriminellen Gelder werden eingezogen. Das kann der Staat nicht akzeptieren“, sagte Schneider der „Saarbrücker Zeitung“. Deutschland sei inzwischen europaweit ein „Eldorado“ für Geldwäsche. Neben einer Bargeld-Obergrenze von 5 000 Euro müsse auch der 500-Euro-Schein abgeschafft werden. „Das ist das Zahlungsmittel bei Schwarzgeld im großen Stil.“

Papier kritisierte hingegen: Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, bedeuteten einen „kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“. Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass diese Beschränkungen zum Schutze des gemeinen Wohls wirklich geeignet und erforderlich seien.

Auch der Deutsche Richterbund hatte sich skeptisch gezeigt. Es sei relativ einfach, Geldflüsse zu verschleiern und Geldwäsche zu betreiben, hatte Präsidiumsmitglied Peter Schneiderhan jüngst „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt. Dies geschehe durch Überweisungsketten und durch die Nutzung von Konten, die unter Verwendung einer falscher Identität eröffnet worden seien. „Die Abschaffung von Bargeld würde daher Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche nicht verhindern, sondern nur auf elektronische Zahlungswege verlagern.“ (dpa)