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Ex-Manufakturchef kassiert 175 000 Euro

Ein halbes Jahr lang war Klaus Hipp Geschäftsführer der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen, dann musste er gehen. Gegen den Rauswurf klagte er.

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Dresden/Meißen. Die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen muss an ihren Kurzzeit-Geschäftsführer Klaus Hipp eine Abfindung in Höhe von 175 000 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung am Landgericht Dresden vom Donnerstag, wie Gerichtssprecher Ralf Högner gestern auf Anfrage der SZ mitteilte. Noch beim letzten Gerichtstermin im Januar hatten 225 000 Euro als Abfindung im Raum gestanden.

Das Gericht hatte über die Klage des früheren Manufaktur-Geschäftsführers Klaus Hipp gegen seine plötzliche Kündigung zu entscheiden. Hipp hatte sehr bestimmt den Vorwurf von Rechtsanwälten des Unternehmens zurückgewiesen, er habe widerrechtlich geheime Geschäftsunterlagen aus der Manufaktur mit nach Hause genommen. Zum Ende der Januar-Verhandlung stand ein Vergleichsvorschlag über die Summe von 225 0000 Euro im Raum. Hipps Rechtsanwalt forderte, dass die Manufaktur sich ohne Wenn und Aber zur Zahlung der Summe verpflichten solle. Die Rechtsanwälte der Manufaktur wiesen dies zurück mit dem Hinweis, darüber müsse der Aufsichtsrat entscheiden. Dies wiederum wollte der Ex-Geschäftsführer nicht akzeptieren. In der Folge war nun in dieser Woche der dritte Verhandlungstag nötig.

Hipp war nur rund ein halbes Jahr in Meißen. Das Unternehmen hatte den Finanzfachmann im Frühjahr 2013 aus Hamburg geholt. Anfang 2014 trennten sich die Wege von Meissen und Hipp. (SZ)