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Ex-Freund von Stefanie L. droht lebenslängliche Haft

Ein halbes Jahr nach der Tat muss sich der Berliner jetzt vor dem Landgericht Bautzen verantworten. Er soll die junge Frau brutal getötet haben.

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Von Sebastian Kositz

Die Nachricht vom Tod der Bautzenerin Stephanie L. sorgte Ende des vergangenen Jahres für Entsetzen in der Stadt. Polizisten entdeckten am Abend des 18. Dezembers die Leiche der jungen Mutter in deren Wohnung. Die Frau war offenbar mit bloßen Händen brutal erwürgt worden.

Jetzt, ein halbes Jahr später, wird dem mutmaßlichen Täter der Prozess gemacht. Ab dem 7. Juni muss sich der Ex-Freund, Alexander M., vor der Schwurgerichtskammer des Bautzener Landgerichts verantworten. Für die ermittelnde Bautzener Staatsanwaltschaft besteht kein Zweifel: Der zur Tatzeit 33 Jahre alte Berliner soll seine frühere Freundin in ihrer Bautzener Wohnung getötet haben.

Anklage wegen Mordes

Die Ermittler glauben auch nicht mehr an eine Tat im Affekt. Deshalb hat die Bautzener Staatsanwaltschaft Alexander M. wegen Mordes angeklagt. Als Tatmotiv soll von Zeugen immer wieder Eifersucht genannt worden sein. Sollte Alexander M. tatsächlich wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm im Maximalfall eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Für den Prozess sind nach Angaben von Gerichtssprecherin Christa Senkbeil zunächst elf Verhandlungstage angesetzt. Schon Anfang August könnten die drei Richter und die beiden Schöffen der Kammer ein Urteil sprechen.

Bereits unmittelbar nach dem grausamen Vorfall hatten sich die Ermittlungen auf den in Berlin lebenden Alexander M. konzentriert. Der Mann soll sich zur Tatzeit in Bautzen aufgehalten und unmittelbar nach der Tat eine Bekannte in der Hauptstadt angerufen haben. Ihr gegenüber habe er das Geschehen geschildert. Die Bekannte hatte daraufhin die Polizei verständigt. Beamte fanden schließlich die Leiche von Stephanie L. in der Bautzener Wohnung.

Zu dieser Zeit befand sich Alexander M. bereits auf der Rückfahrt von Bautzen nach Berlin. Der Versuch, noch in derselben Nacht den Verdächtigen an einer Raststätte an der Autobahn A 13 festzunehmen, war jedoch gescheitert.

Zugriff auf der A 13

Immerhin konnten die Beamten aber die gemeinsame, damals eineinhalbjährige Tochter der beiden in Sicherheit bringen. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich das Mädchen während der Tat mit in der Wohnung befand und es der Vater anschließend mit nach Berlin nehmen wollte.

Nach dem missglückten Zugriff hatte sich Alexander M. offenbar zu Fuß bis nach Berlin durchgeschlagen. Dort erschien er wenige Tage später in Begleitung von Familienangehörigen auf einer Polizeiwache und wurde festgenommen.

Seitdem sitzt der frühere Freund von Stephanie L. im Görlitzer Gefängnis in Untersuchungshaft. Bislang hat er sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert. Auch sein Anwalt, der renommierte Dresdner Strafverteidiger Michael Sturm, will vor dem Beginn des Prozesses am 7. Juni keine weiteren Erklärungen zu den Anschuldigungen gegen seinen Mandanten abgeben.

Alexander M. war schon einmal zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Wegen Vergewaltigung kam der Mann vier Jahre hinter Gitter. Der ermittelnde Staatsanwalt Ingo Roehl hatte gegenüber der SZ von Parallelen zwischen beiden Fällen gesprochen. Demnach habe es sich seinerzeit um eine Beziehungstat gehandelt, bei der Alexander M. mit Planung vorgegangen sei.