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Ex-Ehefrau wegen Betrugs angezeigt

Eine 36-jährige Döbelnerin soll die Handyverträge ihres getrennt lebenden Ehemanns verlängert haben. War es wirklich so?

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Von Helene Krause

Die Angeklagte ist mit ihrem Verteidiger zur Verhandlung gekommen. Zum Tatvorwurf äußern sich weder sie noch ihr Rechtsbeistand. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Betrug.

Im März vorigen Jahr soll die 36-jährige Döbelnerin die Handyverträge ihres von ihr getrennt lebenden Ehemanns ohne dessen Einverständnis auf weitere zwei Jahre verlängert haben. Weil nur sie mit dem Handy telefonierte und auch den Internetzugang allein nutzte, zahlte der Noch-Ehemann die Rechnungen nicht. Die Summe wuchs auf 3750,50 Euro an. Wegen der offenen Rechnungen sperrte Vodafone die Handynummern. Der Ehemann erhielt mehrere Mahnbescheide. Doch weil er nicht telefoniert hatte, meinte er, die Rechnungen nicht zahlen zu müssen. Er zeigte seine Ehefrau wegen Betrugs an. Sie erhielt einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro zahlen. Gegen den Strafbefehl ging sie in Einspruch. Der Fall landete vor Gericht.

Entgegen der Anklageschrift, nach der die Ehefrau die Handyverträge eigenmächtig verlängert haben soll, erklärt der Ehemann als Zeuge vor Gericht, dass seine Frau auf seine Rechnung ein Handy gekauft hat. Sie wollte die Handyverträge auf ihren Namen umschreiben lassen. Weil sie nicht genügend Bonität besaß, verweigerte ihr Vodafone die Übernahme der Verträge. Die Noch-Eheleute vereinbarten, dass die Angeklagte die Rechnungen begleichen sollte. Die erste Rechnung zahlte sie auch. Doch dann weigerte sie sich. „Sie glaubte mir nicht“, sagt der Ehemann vor Gericht.

Auf die Frage von Richter René Stitterich, warum er seiner Frau keine Kopie der Rechnungen gegeben habe, meint der Zeuge: „Das hätte ich tun sollen.“ Die Frage, ob er die Verträge unterschrieben hat oder die Angeklagte, kann er genauso wenig beantworten, wie die nach den Telefonnummern des Handys. Das Gericht geht in der Verhandlung allerdings davon aus, dass er, nicht die Beschuldigte, die Handyverträge unterschrieben hat. „Fakt ist, der Vertragspartner von Vodafone sind Sie“, erklärt Richter Stitterich dem Zeugen. Und zu der Angeklagten sagt er: „Offensichtlich haben Sie das Handy benutzt. Das müssen sie mit ihrem Exmann zivilrechtlich klären.“ Das Gericht stellt das Verfahren ein.