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Eurofighter schrecken Urlauber auf

Laut Luftfahrtamt waren zwei Militärflugzeuge keine 200 Meter über dem Elbtal unterwegs. Das dürfen sie sogar im Luftkurort.

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© dpa

Von Gunnar Klehm

Sächsische Schweiz. Ein beeindruckendes Video ist Stefan Schindhelm gelungen. Er war zu einem Kurzurlaub drei Tage im Hotel Elbschlösschen in Kurort Rathen. Eigentlich wollten er und seine Freundin nur das herrliche Panorama von der Frühstücksterrasse aus mit Elbtal und Sandsteinkulisse genießen, als plötzlich ohrenbetäubender Lärm losging und kurz darauf zwei Militärjets im Tiefflug durchs Tal jagten. „Der Lärm war unerträglich. Ich dachte, meine Ohren fliegen raus“, berichtet der Nürnberger. Als er sah, dass die Kampfflugzeuge nahe dem Lilienstein wendeten, zückte er schnell sein Smartphone und hielt den Flug fest. In der Kurve drehten sich die Flugzeuge fast 90 Grad um die eigene Achse. „Dass das über einem Luftkurort möglich ist, war für uns sehr überraschend“, sagt Schindhelm.

Das war auch nicht die einzige Begegnung für die beiden Urlauber mit Militärjets. Bereits am Anreisetag am Montag sahen sie zwei Düsenjäger relativ tief das Elbtal queren. Das sei aber kein Vergleich zu dem Tiefflug am Mittwoch gewesen. Dass die Flugzeuge nicht mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs waren, habe der ausgebildete Techniker daran erkannt, dass der Schall nicht später ankam, als die Jets zu sehen waren.

Flugdaten genau aufgezeichnet

Bei den zwei Düsenjägern am Mittwoch handelte es sich um Eurofighter. Die Tiefflüge erfolgten im Rahmen der Ausbildung der Einsatzkräfte, teilte das Luftfahrtamt der Bundeswehr auf SZ-Nachfrage mit. Die Auswertung der Radardaten hätte zudem gezeigt, dass die Jets im Bereich der Sächsischen Schweiz in einer Höhe zwischen 647 Fuß (das entspricht etwa 195 Meter) und 2 808 Fuß (etwa 855 Meter) über Grund geflogen sind.

Im bewohnten Elbtal wird immer wieder über Sinn und Unsinn von Tiefflügen diskutiert. Genehmigt war eine Mindestflughöhe von 500 Fuß (rund 150 Meter) über Grund. Für Militärflugzeuge mache es auch keinen Unterschied, ob sie über einem Luftkurort agieren oder über dem Nationalpark Sächsische Schweiz. Bei Letzterem sieht die vom Landtag verabschiedete Nationalparkverordnung zwar eine Mindestflughöhe von 600 Metern vor. Das gilt aber nur für private Flüge.

Das Video gibt’s hier