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„Es geht ohne Kredite“

Der Stadtrat hat in letzter Zeit Gelder für Sanierungen aus der Liquiditätsreserve bewilligt. Was verbirgt sich dahinter?

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© Claudia Hübschmann

Meißen. Ob die Zweifeldhalle Heiliger Grund, die Kita Hainstraße, die Kanäle in der Schreberstraße oder der Hort der Johannesschule – alle diese Baumaßnahmen erhielten Geld aus der Liquiditätsreserve. Jüngstes Beispiel: Für den Breitbandausbau in der Stadt, also schnelles Internet, werden 500 000 Euro zur Verfügung gestellt. Die SZ wollte von Eva-Maria Gottschald von der Stadtverwaltung wissen, wie das neue Instrument funktioniert.

Eva-Maria Gottschald leitet im Meißner Rathaus die Verwaltung sämtlicher Finanzen und des Vermögens der Stadt.
Eva-Maria Gottschald leitet im Meißner Rathaus die Verwaltung sämtlicher Finanzen und des Vermögens der Stadt. © Claudia Hübschmann

Frau Gottschald, ist die Liquiditätsreserve eine Art Schattenhaushalt, der bemüht wird, wenn Geld fehlt?

Der Begriff ist wahrscheinlich etwas irreführend. Es handelt sich einfach um das Geld, das noch nicht für irgendwelche Maßnahmen verplant ist. Nach dem Gesetz ist die Liquiditätsreserve die Summe aus dem Betrag an liquiden Mitteln, Wertpapieren des Umlaufvermögens und kurzfristigen Forderungen. Wenn also Beschlüsse gefasst werden, bei denen als Deckung die Liquiditätsreserve genannt ist, geht es um dieses nicht verplante Geld. Es ist kein Schattenhaushalt, und es ist kein Konto, dessen Bestand auf einem Blick ablesbar ist.

Wie groß ist die Liquiditätsreserve aktuell und wie groß war sie vor fünf Jahren?

Die Fortschreibung der Finanzplanung 2018 bis 2020, wie sie der Stadtrat am 29. März beschlossen hat, weist am Ende des Haushaltsjahres 2020 liquide Mittel von 5 204 700 Euro aus. Darin enthalten sind freie noch nicht verplante Mittel aber auch liquide Mittel, die noch nicht verwendet werden dürfen und im Bestand nachzuweisen sind. Dazu zählt das kommunale Vorsorgevermögen, also Mittel vom Freistaat, welche die Kommunen erhalten haben und die nur nach zeitlicher Festlegung durch den Freistaat verwendet werden dürfen. Für die Stadt Meißen sind das derzeit 1,6 Millionen Euro. Dass diese Mittel am Ende des Finanzplanungszeitraumes vorhanden sind, überwacht die Kommunalaufsicht. Vor fünf Jahren galt noch das kamerale Haushaltsrecht. Damals gab es eine „Allgemeine Rücklage“, diese ist aber in keiner Weise mit der Liquiditätsreserve vergleichbar.

Was wurde bereits aus der Liquiditätsreserve bezahlt?

Alle Maßnahmen, die durch die Stadt Meißen finanziert wurden, sind aus liquiden Mitteln finanziert worden, Kreditaufnahmen waren keine notwendig. Für viele Maßnahmen wurden Fördermittel in Anspruch genommen, so dass nur die Eigenmittel aufzubringen waren. In den letzten Jahren (mit)finanzierte Maßnahmen waren zum Beispiel die Zweifeldhalle Heiliger Grund, die Kita Hainstraße, die Kita Rotes Haus, die Gerbergasse, die Gehwege Burgstraße, die Kanäle Schreberstraße und Siebeneichener Straße sowie Maßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung wie zum Beispiel der Hort der Johannesschule, die Pestalozzischule, der Busbahnhof, Ausstattungen in Schulen, wie Fachkabinette und Schulmöbel.

Unterliegt die Verwendung der Liquiditätsreserve der Kommunalaufsicht?

Nein, die Kommunalaufsicht prüft u. a. die Finanzplanung. Hier muss der Zahlungsmittelsaldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass die Tilgung erwirtschaftet wird und am Ende des Finanzplanungszeitraumes darf kein Fehlbetrag beim Bestand an liquiden Mitteln ausgewiesen werden.

Es fragte Udo Lemke