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Ermittlungen gegen Stadtwerke-Chefs

Stadtrat Wolfgang Heinrich wirft dem Unternehmen Betrug bei den Trinkwasserpreisen vor. Der Staatsanwalt kommt zu einem klaren Ergebnis.

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© Daniel Förster

Von Thomas Möckel

Pirna. Ein vom Pirnaer Stadtrat Wolfgang Heinrich (Pirnaer Bürgerinitiativen) angestrebtes Strafverfahren gegen die Geschäftsführer der Stadtwerke Pirna (SWP) ist gescheitert. Der Abgeordnete hatte Olaf Schwarze und Herbert Marquardt vorgeworfen, sie hätten mit überhöht kalkulierten Trinkwasserpreisen die Kunden getäuscht und sich möglicherweise daran bereichert. Die Staatsanwaltschaft Pirna stellte das Verfahren ein, weil den Beschuldigten die Tat nicht mit einer für eine Anklage ausreichenden Sicherheit nachzuweisen sei. Eine von Heinrich dagegen eingelegte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden blieb ebenfalls erfolglos.

In seiner Anzeige bemängelte der Abgeordnete, die Trinkwasserpreise seien vorsätzlich fehlerhaft kalkuliert worden. Daher hätten die Kunden überhöhte Rechnungen bezahlen müssen. Seinen Vorwurf begründet Heinrich damit, dass die Stadtwerke Kosten für Brandschutzanlagen – beispielsweise Hydranten, verstärkte Leitungen und zusätzliche Wasserreserven in Hochbehältern – mit in die Trinkwasserkalkulation einfließen ließen, obwohl diese Kosten eigentlich die Stadt übernehmen müsse. Laut Heinrich sei aber im Betreibervertrag von Pirna mit den Stadtwerken geregelt, dass die Stadt diese Leistungen kostenlos erhalte. Diese Umstände hätten letztendlich zu überhöhten Trinkwasserpreisen bei den Verbrauchern geführt. Über Jahre hinweg seien so etwa 6 000 Trinkwasserkunden vorsätzlich getäuscht worden, weil sie die in den Trinkwasserpreis mit eingerechneten Kosten für den Brandschutz stets hätten mitbezahlen müssen. Es sei denkbar, so Heinrichs Verdacht, dass die Geschäftsführer aufgrund der erhöhten Preise höhere Boni und Tantiemen bezogen und sich so einen Vermögensvorteil verschafft haben könnten.

Geschäftsführer nicht an der Entgeltkalkulation beteiligt

Die Staatsanwaltschaft konnte den Betrugsvorwurf allerdings nicht erhärten. Ein Betrug hätte vorausgesetzt, dass die Stadtwerke-Chefs die Kunden getäuscht haben. Einem Schreiben der Staatsanwaltschaft zufolge hätte es demnach in den Händen von Marquardt und Schwarze liegen müssen, einerseits die Trinkwasserpreise zu bestimmen und anderseits die Preise bewusst falsch kalkuliert zu haben, sodass Verbraucher über die wahre Höhe der Kosten getäuscht wurden. Eine solche Täuschungshandlung lag aber laut der Anklagebehörde nicht vor. Aus den Ermittlungen ergibt sich, dass die beschuldigten Geschäftsführer nicht an der Entgeltkalkulation beteiligt waren. Das Unternehmen hatte damit externe Firmen beauftragt. Mit der Aufgabe, Trinkwasserpreise zu kalkulieren, war die Firma Wibera Wirtschaftsberatung AG für den Zeitraum von 2009 bis 2013, ab 2013 die Firma Price Water House Couper AG, betraut.

Der aktuelle Preis liegt in Pirna bei 2,21 Euro je Kubikmeter. Im Vergleich dazu sind es beim Zweckverband Trinkwasserversorgung Pirna/Sebnitz 2,25 Euro, bei den Stadtwerken Meißen 2,21 Euro und bei der Wasserversorgung Weißeritzgruppe 2,74 Euro pro Kubikmeter. Den von den beauftragen Firmen vorgelegten Trinkwasserkalkulationen hatten letztendlich sowohl der Aufsichtsrat als auch der Pirnaer Stadtrat zugestimmt. Aus den vorgenannten Gründen konnte die Staatsanwaltschaft keinen Betrug ableiten. Das Verfahren sei, so die Behörde, daher zwingend einzustellen.

Heinrich beklagt zu kurzes Verfahren

Vergrätzt über den raschen Abschluss legte Heinrich Beschwerde ein. Darin beklagte er sich vor allem darüber, dass der angezeigte Sachverhalt nicht umfassend ermittelt worden sei, was schon durch die Kürze des Verfahrens deutlich werde. Zwischen seiner Anzeige und der Einstellung lagen elf Wochen. Zudem wunderte sich Heinrich darüber, dass er selbst nicht als Zeuge gehört wurde. Auch bezweifelte er, dass die Staatsanwaltschaft Mitarbeiter der Kalkulationsfirmen vernahm.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wies aber auch die Beschwerde zurück. Sie bezog sich dabei im Wesentlichen auf die Gründe, die auch schon zur Einstellung des ursprünglichen Verfahrens führten. Ausdrücklich wies die Behörde nochmals darauf hin, dass die beiden Geschäftsführer nicht an der Trinkwasserpreis-Kalkulation beteiligt waren. Ob die Kalkulation an sich rechtens war, war von den Staatsanwälten nicht zu prüfen.