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Münzschatzentdecker bekommt Belohnung

Dem Freistaat Sachsen steht es frei, wie viel Geld er gibt. In Franken, wo der Finder lebt, ist das ganz anders geregelt.

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© kairospress

Von Gunnar Klehm

Bad Schandau/Dresden. Wer einen Schatz findet, wird reich. Das ist in Sachsen allerdings ein weit verbreiteter Irrglaube. Das musste auch der Entdecker eines Münzschatzes bei Bad Schandau zur Kenntnis nehmen. Im Mai vergangenen Jahres hatte er in einer Felsspalte beim Klettern mit einem Freund ein paar alte Münzen gefunden und sofort die Polizei verständigt. Archäologen hatten schließlich 2 277 Münzen aus dem feinen Sand geborgen. Der Fund gilt als zahlenmäßig größter in Sachsen. Die Prägedaten liegen zwischen 1626 und 1819. Zwei Goldmünzen gehören zum Fund. Der Rest sind Silbermünzen. Trotz dieser großen Zahl hat das Münzkabinett der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden den gesamten Fund lediglich auf 40 000 Euro geschätzt.

Verschwörungstheoretiker könnten nun meinen, dass der Wert bewusst gering gehalten wird, um möglichst wenig Finderlohn zahlen zu müssen. Doch ein Finderlohn ist in Sachsen in diesem Fall gar nicht vorgesehen. „Finder erhalten eine angemessene Belohnung“, erklärt Regina Smolnik, die Sächsische Landesarchäologin. Im Falle der Münzen aus der Felsspalte sei das auch schon erfolgt. Doch weder den Namen der Finder noch die Höhe der Belohnung will sie preisgeben. Die Finder hatten selbst darum gebeten, anonym zu bleiben.

Doch wer legt fest, welche Belohnung angemessen ist? „Das stimmen wir mit der Obersten Denkmalschutzbehörde im Innenministerium ab“, erklärt Frau Smolnik. Der Finder habe sich jedenfalls über die Höhe sehr gefreut, wie sie sagt.

Auch wenn die Kletterer an jenem Tag des Schatzfundes zu zweit unterwegs waren, als Finder wird nur einer der beiden geführt. „Wir gehen davon aus, dass in jedem Fall nur eine Person einen Schatzfund als Erste haptisch erfassen kann“, sagt die Landesarchäologin. Was der Belohnte mit seinem Kumpel macht, sei seine Sache.

Laut Bundesgesetzbuch ist ein Schatz eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Dort steht zwar geschrieben, dass der Finder eines Schatzes zur Hälfte Eigentümer dessen wird. Doch jedes Bundesland kann in seinem Denkmalschutzgesetz Abweichungen beschließen. In Sachsen ist das mit dem sogenannten Schatzregal erfolgt. Darin ist festgelegt, dass gefundene Sachen, die ein Kulturdenkmal darstellen, an den Freistaat fallen. Dem Finder stünde eine „angemessene Belohnung“ zu.

Das hat Sachsen beim Münzschatz aus der Felsspalte auch deshalb gern so gehandhabt, weil sich die Finder vorbildlich verhalten haben, wie Regina Smolnik sagt.

Eines ist über die beiden Kletterer bekannt: Sie stammen aus Franken. Hätten sie den Fund in Bayern gemacht, wären sie wohl besser dran gewesen. Dort gehört tatsächlich die Hälfte des Fundes dem Entdecker. Die andere Hälfte steht dem Eigentümer des Grundstücks zu.

Dass es sich bei dem Münzfund um ein Kulturdenkmal handelt, davon kann sich inzwischen jeder überzeugen. Bis 13. Juni ist eine Schau mit dem Titel „Auf der hohen Kante – 20 Pfund Silbermünzen aus der Sächsischen Schweiz“ im Lichthof des Finanzministeriums in Dresden zu sehen.

Ausstellung, Carolaplatz 1, Dresden, Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, Eintritt ist frei.