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Ende einer tragischen Beziehung

Ein 62-Jähriger hat im März seine Partnerin erdrosselt. Dafür muss er acht Jahre lang ins Gefängnis. Der Richter spricht von einem höchst ungleichen Paar.

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© R. Meinig

Von Alexander Schneider

Ulrich Z. steht von Anfang an zu seiner Tat. Unmittelbar nachdem der 62-Jährige seine gleichaltrige Lebensgefährtin Martina B. mit einem Bademantelgürtel erdrosselt hatte, stellte er sich. Seit 2. März sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Am Landgericht Dresden wurde der gelernte Koch am Montagnachmittag wegen Totschlags verurteilt. Richter Herbert Pröls, der Vorsitzende des Schwurgerichts, rechnet dem Angeklagten hoch an, dass er die Verantwortung dafür übernimmt.

In seiner Urteilsbegründung sprach Pröls von einer tragischen Beziehung zweier höchst ungleicher Menschen. Ulrich Z., der Ordnungsliebende, habe für B. den Haushalt geführt und wäre gerne ganz zu seiner Freundin nach Weißig gezogen. Er wurde jedoch auch als dominant, jähzornig und bestimmend beschrieben. Sie sei das glatte Gegenteil gewesen: lebenslustig, relativ freizügig und habe ihre Freiheit gebraucht. Sie habe auch sexuelle Beziehungen zu anderen Männern unterhalten. Ihr wäre eine Wochenendbeziehung mit Z. am liebsten gewesen. Mehrere Zeugen hatten das so beschrieben. Es habe sogar Warnsignale gegeben, so Pröls. „Wenn das nicht ’mal in die Hose geht“, habe eine Freundin der Getöteten gesagt, die Nachbarin, die zuletzt versucht habe, mit dem Angeklagten Martina B.s Finanzen zu ordnen, sei mehrfach Zeugin lautstarker Auseinandersetzungen geworden. Da seien „zwei Temperamente aufeinandergedonnert“, habe sie gesagt. Z. habe seine Partnerin auch schon früher einmal gewürgt, sodass sie im Sommer ihre Druckstellen unter einem Schal verborgen habe.

Am Morgen des 2. März dieses Jahres kam es wieder zu einem lautstarken Streit – mit massiven Beleidigungen und Demütigungen. Z. selbst hatte zum Prozessauftakt beschrieben, wie er zum Gürtel gegriffen und sie erdrosselt habe. Er wollte, dass endlich Ruhe ist, sagte er.

Das Schwurgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Aufgrund der Vorgeschichte könne man jedoch nicht von einem plötzlichen Affekt sprechen, sagte Pröls. Er sprach von einem langanhaltenden Konflikt zweier Menschen, die jedoch auch nicht voneinander lassen konnten.

Oberstaatsanwalt Christian Avenarius hatte zuvor neun Jahre, Verteidigerin Katja Reichel sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.