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Ende einer Soldatenlaufbahn

Ein 28-jähriger Offizier hat nach einer feuchtfröhlichen Nacht mit seiner Kollegin geschlafen. Die Frau konnte sich nicht wehren.

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© Symbolfoto/Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Wenn sich Bundeswehr-Kameraden in Dresden treffen, haben sie etwas zu feiern. So war das auch beim Beginn des Lehrgangs „Taktik 1“ an der Offizierschule des Heeres im Februar 2016. Oberleutnant Mario W. aus der Nähe von Magdeburg traf einen Kollegen, den er von früher kannte. Der wiederum traf eine Frau, die mit ihm zusammen studiert hatte. Kurz: Schon am ersten Abend beschlossen die Drei, ihr Wiedersehen zu feiern. Es war eine folgenschwere Nacht.

Am Dienstag stand der 28-jährige Offizier wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen vor dem Amtsgericht Dresden. Laut Anklage hatte der Oberleutnant mit seiner 29-jährigen Kollegin Geschlechtsverkehr, nachdem er sie am frühen Morgen auf ihre Stube gebracht hatte. Die Frau war so stark alkoholisiert, dass sie sich nicht wehren konnte. Das habe Mario W. ausgenutzt. Die Frau wurde schwanger, musste das Kind abtreiben.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Er beschrieb, wie sie spätabends mit dem Taxi zum Hauptbahnhof gefahren seien. Dass sie im Nachtclub landeten, weil im Musikpark noch nichts los war. Nach vier Wodka-Orange und drei Bier seien sie dann in die Disko gegangen. Auf der Heimfahrt sei die Frau alkoholbedingt hilflos gewesen. Er habe sie in ihre Stube gebracht, geduscht und ins Bett gelegt. „Damit der Kreislauf wieder in Schwung kommt“, sagte der Angeklagte. Was dann passiert sei, daran könne er sich nicht erinnern.

Die Beweislage war erdrückend. Die 29-Jährige hatte W. am nächsten Abend angezeigt, die Polizei ausreichend Spuren sichern können. Im Oktober wurde W. suspendiert. Er weiß, dass seine Bundeswehrkarriere beendet ist.

Staatsanwalt Silvio Helmert sprach von einer Spontantat. Der Angeklagte habe das Vertrauensverhältnis missbraucht und eine Situation ausgenutzt. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Durch sein angekündigtes Geständnis habe W. der Frau, die noch immer psychisch unter den Folgen der Tat leide, eine Aussage vor Gericht erspart, so Richter Roland Wirlitsch.