Merken

Eklat im Rathaus Rothenburg

Die Zahl des Personals in der Rothenburger Verwaltung sorgt für Streit. Das könnte Konsequenzen für Mitarbeiter haben.

Teilen
Folgen
NEU!
© André Schulze

Von Katja Schlenker

Bis auf die Straße soll der Streit zu hören gewesen sein. Hinter den Mauern des Rothenburger Rathauses ist es an einem Dienstag Ende Juni zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen. Die Protagonisten sind Bürgermeisterin Heike Böhm (SPD) und Fachbereichsleiter Toralf Schindler, zuständig für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit. Es geht um das Thema Personal. Das ist knapp bemessen – nicht nur in der Rothenburger Verwaltung, sondern auch in anderen Verwaltungen der Region. Auf die Situation in Rothenburg hat Toralf Schindler dennoch aufmerksam gemacht. Nicht zum ersten Mal, heißt es verwaltungsintern. Auch berechtigt seien die Anmerkungen des Fachbereichsleiters. Dennoch sollen sich Heike Böhm und Toralf Schindler in Rage geredet haben. Auch beleidigende Ausdrücke sollen gefallen sein.

Die Bürgermeisterin reagiert auf die Situation – mit einer drohenden Entlassung und einer Strafanzeige. „Im angesprochenen Sachverhalt hat Frau Böhm Strafanzeige zum Vorwurf der Beleidigung gestellt“, bestätigt Sprecher Thomas Knaup von der Polizeidirektion Görlitz. „Der Straftatbestand ist ein sogenanntes Antragsdelikt, welches auf Antrag der Berechtigten verfolgt wird. Hierzu ist als formaler Akt die Stellung eines Strafantrags erforderlich.“ Die Polizei ermittelt. Zum Inhalt des laufenden Verfahrens können aus rechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden, erklärt Thomas Knaup.

Zumal noch nicht klar ist, wie sich der Fall weiter entwickeln wird. Er strebe selbst ein Verfahren an, erklärt Toralf Schindler auf Nachfrage. Daher bittet er um Verständnis, dass er sich in dessen Verlauf zu Einzelheiten nicht öffentlich äußern kann. Jedoch: „Ich weise alle Vorwürfe der Bedrohung entschieden und mit Nachdruck zurück“, sagt Toralf Schindler. „Ich habe vor dem Hintergrund meiner Verantwortung meine Pflicht getan und auf Missstände der Personalsituation im Bereich Ordnungswesen in einem Gespräch hingewiesen.“

Wer auf der Internetseite der Stadt nachliest, zählt dort 27 Namen in der Verwaltung. Inklusive der Bürgermeisterin und den beiden Fachbereichsleitern. Viele der Mitarbeiter sind für mehrere Teilbereiche zuständig. Einige von ihnen gehen nicht in Vollzeit arbeiten. Manche sind ehrenamtlich tätig, zum Beispiel im Museum. Momentan lässt die Stadt den Personaleinsatz für die verschiedenen Ämter prüfen, erklärt Heike Böhm. Für ein Amt ist das bereits passiert. Dafür liegt seit Juni ein Teilergebnis vor. Um welches Amt es sich dabei handelt, lässt sie offen. Die drei anderen Ämter müssen noch überprüft werden. „Wenn das Gesamtergebnis der Analyse für die gesamte Stadtverwaltung vorliegt, werden dementsprechend sinnvolle und mögliche Maßnahmen für alle Ämter und mit allen Ämtern abgestimmt und eingeleitet“, sagt Heike Böhm.

Bereits jetzt mit Teilergebnissen hausieren zu gehen, halte sie für egoistisch, unseriös und verantwortungslos gegenüber den Mitarbeitern. Wenn das Gesamtergebnis nicht abgewartet und bereits jetzt gehandelt werde, würde zum Vorteil eines einzigen Amtes gewirkt. „Der respektvolle Umgang gebietet eine Gleichbehandlung und Würdigung aller Ämter“, erklärt Heike Böhm. Zu den laufenden personellen Maßnahmen gegenüber einzelnen Mitarbeitern dürfe sie keine offizielle Stellungnahme abgeben. Daher äußert sie sich nicht zu dem Vorfall mit Fachbereichsleiter Toralf Schindler.

Konkrete Regelungen gibt es nicht, wie viel Personal eine Verwaltung haben darf, erklärt Kommunalamtsleiter Karl Ilg vom Landratsamt in Görlitz. Lediglich Richtwerte sind festgelegt. Für die Kernverwaltung liegen diese Richtwerte bei 2,1 bis 2,5 Vollzeitäquivalenten je 1000 Einwohner. Dabei zählt Hähnichen dazu, da die Gemeinde seit 1994 eine Verwaltungsgemeinschaft mit Rothenburg bildet. Vollzeitäquivalent deshalb, weil es sich um eine hypothetische Größe handelt, die anzeigt, wie hoch die Zahl der Erwerbstätigen wäre, wenn es nur Vollzeitarbeitsplätze gäbe.

Ob der Fachbereichsleiter gehen muss, hängt letztendlich auch von den Stadträten ab. „Personalentscheidungen und damit auch die Entscheidung über die Entlassung trifft der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat“, erklärt Kommunalamtsleiter Karl Ilg. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So kann der Gemeinderat diese Aufgabe vollständig an den Bürgermeister abgeben. Aber das trifft nicht auf leitende Bedienstete zu.

„In Rothenburg ist dies für Bedienstete bis zur Entgeltgruppe 5 laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst erfolgt“, sagt Karl Ilg. „Bei Entgeltgruppen 6 bis 8 trifft die Entscheidung der Verwaltungsausschuss im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin. Ab Entgeltgruppe 9 liegt die Zuständigkeit beim Stadtrat im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin.“ Dabei gilt der Beschluss des Stadtrates als interner Willensbildungsakt. Der Ausspruch der Kündigung ist der Vollzugsakt, für den dann der Bürgermeister zuständig ist.

Ob der Streit Anlass genug ist, um Fachbereichsleiter Toralf Schindler zu entlassen, muss sich zeigen. Arbeitsrechtsverhältnisse können allgemein aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden nicht zugemutet werden kann, dass derjenige weiterarbeitet, bis das Arbeitsverhältnis endet. Dabei muss zum einen der Einzelfall berücksichtigt werden, zum anderen müssen aber auch die Interessen beider Vertragsteile abgewogen werden. „Ob ein Streit diese Voraussetzungen erfüllt, hängt von den konkreten Umständen ab“, erklärt Karl Ilg. „Die Berechtigung kann letztlich nur in einem Kündigungsrechtsstreit vor den Arbeitsgerichten geklärt werden.“