Merken

Einigung im Fensterstreit

Teilerfolg für Neumarktinvestor Michael Kimmerle: Die Hotelfenster dürfen künftig geöffnet werden. Aber nur zu einem Zweck.

Teilen
Folgen
NEU!
© Symbolfoto: Robert Michael

Von Simone Burig

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat über den Widerspruch von Neumarktinvestor Michael Kimmerle entschieden. Er hatte sich gegen die Baugenehmigung der Stadt gewehrt. Darin war gefordert worden, dass alle Fronten seines Quartiers VII/2, die zum Kulturpalast zeigen, nur Fenster haben dürfen, die nicht zu öffnen sind. Der Grund sei der Lärmschutz.

Nun teilt die Behörde mit: „Im Ergebnis bleibt es grundsätzlich bei der Festverglasung.“ Dennoch hat Kimmerle in dem Streit einen Teilerfolg erzielt, denn die Behörde geht auf eine seiner Hauptforderungen ein: Die Fenster im Hotelbereich dürfen geöffnet werden, allerdings nur zur Reinigung. Dazu wurde jetzt die Baugenehmigung der Stadt ergänzt. Darin heißt es wörtlich: „Als Festverglasung im Bereich der Hotelnutzung gelten auch Fenster mit abnehmbarem Fenstergriff. Dabei ist sicherzustellen, dass die Fenstergriffe grundsätzlich abmontiert sind. Sie dürfen nur zum Zwecke der Fensterreinigung oder zur Durchführung von Reparaturarbeiten von eigens hierzu eingewiesenen Fachkräften in der Zeit von 6 bis 22 Uhr angebaut und benutzt werden.“

Was für das Hotel gilt, ist aber nicht auf die geplanten Mietwohnungen übertragbar. Dazu die Landesdirektion: Den Mietern könne die Benutzung der Fenstergriffe nur für Reinigungszwecke nicht vorgeschrieben werden, da die Baugenehmigung immer an das Grundstück und damit an den Eigentümer gebunden ist, und nicht an die Mieter. Wollen die künftigen Bewohner also Fenster putzen, müssen sie dies von außen und wohl mithilfe eines Hubwagens tun. Hintergrund für die Beschwerde von Michael Kimmerle ist die Lärmbelastung, die vom Kulturpalast ausgeht – auch nachts. Denn dann werden Technik und Kulissen verladen und abtransportiert. Als Folge dessen müssen die drei angrenzenden Grundstücke nicht nur Schallschutz und Lüftungsanlagen, sondern auch Fenster einbauen, die nicht zu öffnen sein werden. Offenbar soll der Kulturpalast zulasten der Eigentümer der umliegenden Grundstücke geschont werden, hieß es in der Beschwerde. Und: Die Stadt habe mögliche Maßnahmen am Kulturpalast zur Reduzierung des Lärms nicht ausreichend betrachtet.