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Eine verpasste Abreibung

Pegida-Mitgründer Thomas Tallacker sah monatelang keinen Lohn – und griff zur Selbsthilfe.

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© Norbert Millauer

Von Alexander Schneider

Wie sich manche angebliche heftige Prügelei auf dem Weg durch die Instanzen doch relativiert, ist bemerkenswert. Am Amtsgericht Dresden wurden drei Bauhandwerker aus Meißen zu empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie ausstehende Forderungen auf ihre eigene Art geltend gemacht hatten. Kurz: Sie sollen den Generalunternehmer mehrerer Bauprojekte, für den die Männer gearbeitet hatten, in der Dresdner Neustadt abgepasst und in einem Hauseingang vermöbelt haben.

Der vielfach vorbestrafte Daniel W. (36) erhielt eine Haftstrafe von 16 Monaten. Bewährungsstrafen von je einem Jahr gab es für Trockenbauer Ronny S. (42), ein alleinerziehender Vater dreier Kinder, und für Raumausstatter Thomas Tallacker (46). Zur Tatzeit am 17. Dezember 2012 war Tallacker noch CDU-Stadtrat, verließ jedoch nach fremdenfeindlichen Äußerungen auf Facebook das Stadt-Parlament im Sommer 2013, das Parteiausschlussverfahren läuft seitdem. Wenige Wochen nach seiner ersten Verurteilung im September 2014 machte Tallacker wieder Schlagzeilen, er gehörte zum Orga-Team von Pegida. Im Januar verließ er mit anderen Pegida.

Zum Beginn des Berufungsprozesses ist Tallacker gleich wieder aufgefallen. Noch auf der Anklagebank des Landgerichts Dresden fotografierte er per Smartphone Journalisten und veröffentlichte die Fotos auf Facebook. Sicherheitschef Mathias Landerer unterbrach die Verhandlung, um das Gericht darauf aufmerksam zu machen – Fotos und Kommentare verschwanden so schnell, wie sie eingestellt worden waren.

Die peinliche Facebook-Sache war wohl nicht der Grund, warum Richter Walter Voigt, der Vorsitzende, gestern nicht so hart mit Tallacker und Co ins Gericht gegangen ist wie noch der erstinstanzliche Richter. Es lag wohl eher daran, dass sich die drei Handwerker erstmals selbst zu den Vorwürfen äußerten. Die Männer berichteten, sie hätten mehrere Monate als Subunternehmer für einen Frank F. und später für die GmbH des Generalunternehmers Thomas B. (38) gearbeitet. Monatelang hätten sie kein Geld gesehen. Der Bauherr jedoch habe ihnen versichert, B. habe einige Hunderttausend Euro erhalten. „Wir sollten hingehalten werden“, sagte einer der Männer. Daher habe man B. zur Rede stellen wollen. Es habe ein Geschubse mit ihm gegeben, aber keine Schläge. Nur Tallacker sagte, er könne sich nicht erinnern. Ursache sei eine Kopfverletzung bei einem Motorradunfall vor einem Jahr.

Nachdem sich auch Thomas B. nicht gut erinnern konnte – Voigt: „Er hat herumgedruckst“ – verurteilte das Gericht die Angeklagten zu weit milderen Strafen. Tallacker muss 1 200 Euro Geldstrafe und S. 900 Euro zahlen. Daniel W. bekam sechs Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. „Hier liegt ein minder schwerer Fall vor“, so Voigt. Wenn die Männer tatsächlich geschlagen hätten, wäre es zu ganz anderen Verletzungen als einem Kratzer und einem Bluterguss gekommen. Ganz schnell haben die Angeklagten das wohl so nicht erwartete Urteil akzeptiert.