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Eine teure Bockwurst

Wegen versuchten Diebstahls stand ein Döbelner vor Gericht. Das revidiert seine Anklage.

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© Symbolbild/Uwe Soeder

Döbeln. Er hatte Appetit auf Bockwurst. Deshalb war ein 26-Jähriger am Abend des 16. Februar 2017 in den Imbisswagen der Bäckerei „Unser Bäcker“ eingedrungen. Dafür musste er sich jetzt vorm Amtsgericht Döbeln verantworten. Vorgeworfen wurde ihm der besonders schwere Fall des Diebstahls. Mitangeklagt war auch sein 18 Jahre alter Bruder. Doch der war zu Verhandlung nicht erschienen. Nach Informationen des Gerichts soll er sich in der Schweiz aufhalten. Eine Vorführung war deshalb nicht möglich. Richterin Marion Zöllner und die Staatsanwaltschaft leiteten das Verfahren gegen den 18-Jährigen in ein Strafbefehlsverfahren über. Er muss nun eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro zahlen.

Zur Tatzeit waren die Männer stark betrunken. Als sie durch die Burgstraße zogen, sahen sie den Imbisswagen, der an der Ecke Burg-/Schlachthofstraße abgestellt ist. Sie verspürten Hunger und drangen in den Wagen ein. Am Türschloss entstand ein Schaden in Höhe von 56 Euro. Im Inneren des Imisswagens griffen sie nach der Bockwurstpackung. Die hatte einen Wert von 6,89 Euro. Weil sie aufgrund ihrer Alkoholisierung beim Klauen Lärm verursachten, wurden sie von der Polizei gestellt. Zur Tatzeit wohnten beide in Ostrau.

Gleich zu Beginn der Verhandlung gestand der 26-Jährige die Tat, gab aber an, dass die Tür des Imbisswagens nur angelehnt gewesen sei. Dem Gericht ist er nicht unbekannt. Fünf Einträge hat er im Bundeszentralregister, die meisten einschlägig wegen Diebstahls oder Betrugs.

Weil die Brüder ihr Vorhaben nicht vollenden konnten, geht das Gericht vom Versuch des Diebstahls aus und nicht, wie es in der Anklageschrift steht, von einem besonders schweren Fall des Diebstahls. Richterin Marion Zöllner verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in Höhe von 750  Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. (hk)