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Eine Prügelei mit Folgen

Bei einer Schlägerei am Freitaler Netto-Markt wurde ein Mann übel zugerichtet. Aber wie sind seine Verletzungen entstanden?

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© Frank Baldauf

Von Yvonne Popp

Dippoldiswalde/Freital. Zu dem Vorfall im Januar dieses Jahres kann Sven M. heute nicht mehr viel sagen. An die ersten beiden Schläge, die ihn im Gesicht trafen, kann sich der Dresdner noch erinnern. An das, was danach kam aber nicht mehr. Unklar ist ihm auch, warum er angegriffen wurde. Wegen der tätlichen Auseinandersetzung mit Sven M. muss sich nun ein 38-jähriger Freitaler vor dem Amtsgericht in Dippoldiswalde verantworten. Allein sitzt Michael K. dort aber nicht. Seine Freundin, die polizeibekannte Sara K., wird ebenfalls der schweren, gefährlichen Körperverletzung beschuldigt.

Am 25. Januar war es auf dem Parkplatz des Netto-Marktes an der Körnerstraße zu einem handfesten Streit zwischen Sara K. und ihrem ehemaligen Freund, der nicht vor Gericht erschien, gekommen. In dessen Verlauf schlug ihm die 29-Jährige zwei leere Bierflaschen über den Schädel.

Sven M. wurde von Michael K. attackiert, als er versuchte, den Streit des Ex-Paares zu schlichten. Dabei soll er von K. mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und schließlich von ihm zu Boden gerungen worden sein. Bei der Polizei hatten die Zeugen zu Protokoll gegeben, dass der Angeklagte dann den Kopf seines mittlerweile wehrlosen Opfers noch mehrmals gegen den Boden gerammt haben soll. Sven M. erlitt mehrere Brüche der Mittelgesichtsknochen, in deren Folge er auf dem linken Auge erblindete. Auch zwei Zähne wurden ihm ausgeschlagen.

Während des ersten Verhandlungstages hatten beide Angeklagte die Auseinandersetzungen eingeräumt. Sara K. erklärte, dass es in ihrem Fall am Alkohol gelegen hatte, dass sie so ausgerastet war. Ihr Freund sagte, dass er Sven M. damals hatte aufhalten wollen, weil dieser, ebenfalls mit einer Bierflasche bewaffnet, auf das streitende Ex-Paar zugegangen war. Er gab auch zu, Sven M. geschlagen zu haben, auch dann noch, als dieser schon am Boden lag. „Auf keinen Fall habe ich aber seinen Kopf auf die Straße geknallt. Schon gar nicht mehrmals“, versicherte er dem Gericht.

Am zweiten Verhandlungstag stützte Jürgen Eulitz die Aussage des Angeklagten. Der Gerichtsmediziner war als Gutachter eingeladen und sollte ursprünglich nur Aussagen zur Schuldfähigkeit von Sara K. treffen. Aufgrund ihrer Alkoholsucht und des massiven Alkoholkonsums am Tattag – eine Blutprobe hatte einen Wert von 2,44 Promille ergeben – könnte laut ihm eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen.

Auf Nachfragen des Schöffengerichts unter Richterin Daniela Höllrich-Wirth erläuterte Eulitz, dass Sven M.s Verletzungen tatsächlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf wiederholte Faustschläge zurückzuführen sind. Hätte Michael K. tatsächlich den Kopf des Opfers mehrfach gegen den Boden geschlagen, hätte es massive Verletzungen am Hinterkopf davontragen müssen. Solche sind aber im Attest des Dresdner Uniklinikums, in dem Sven M. behandelt worden ist, nicht aufgeführt.

Um eindeutig klären zu können, wie die schweren Schäden entstanden sind, muss an einem dritten Verhandlungstermin der Arzt des Opfers aussagen. Zudem soll der Polizeibeamte gehört werden, der die Aussagen der Zeugen aufgenommen hatte. Ihm gegenüber sollen diese wiederholt davon gesprochen haben, dass Michael K. den Kopf seines Opfers auf den Parkplatzboden gerammt hatte. Vor Gericht wollte davon aber keiner etwas wissen.