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Eine klassische Betrügerin

Im Stil eines Heiratsschwindlers hat eine 22-jährige Frau ihre Partnerinnen ausgenommen.

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Von Alexander Schneider

Im Gerichtssaal war sie angeblich „zu aufgeregt“, um die Fragen von Richter Markus Vogel zu beantworten. Als die Ermittlungen jedoch begonnen hatten, da hatte die 22-jährige Angeklagte erbost Anzeigen wegen „Verleumdung“ und Ähnlichem gegen ihre Opfer losgelassen – vor allem Frauen, mit denen sie Liebesbeziehungen hatte – und die sie dennoch nach Strich und Faden belogen und betrogen hatte. Erst das vergangene halbe Jahr in Untersuchungshaft habe sie zur Besinnung gebracht, sagte Lisa S. am Montag in ihrem Prozess vor dem Amtsgericht Dresden.

Die Nervosität muss man ihr so nicht abnehmen. Denn auch die Sozialpädagogin der Jugendgerichtshilfe war ganz angetan, „vom offenen und gewinnenden Wesen“ der jungen Frau, die sie zweimal in der Chemnitzer Haftanstalt besucht hatte, um einzuschätzen, ob Lisa noch nach dem Jugendstrafrecht zu behandeln ist. Es ist wohl gerade diese offene, gewinnende Art, mit der die Betrügerin das Vertrauen ihrer Freundinnen eiskalt missbraucht hatte.

Lisa S. hat eine Serie hingelegt, wie Gerichte es meist von deutlich älteren Tätern kennen, Heiratsschwindlern. Betrug in 67 Fällen sowie einige Diebstähle und Schwarzfahren in Zügen der Deutschen Bahn – ganz schön fett. Angeblich lebte Lisa S. in den Tag, reiste ihren Partnerinnen bundesweit hinterher, um bei ihnen zu sein. Laut Anklage zog sie aber bald mit EC- und Kreditkarten ihrer Lebensgefährtinnen los, bezahlte Tankrechnungen und Hotelübernachtungen, kaufte in Mode- und Möbelläden ein, war zweimal beim Juwelier, hob am Geldautomaten Bares ab, ging immer wieder in Restaurants essen, nahm sich wochenlang Zimmer in Pensionen und dergleichen mehr. Der Schaden geht in die Tausende. Die meisten Fälle fanden 2014 in Dresden statt.

Weil die Frau aus Gotha in Thüringen bisher alle Taten bestritten hatte, hatte das Gericht zahlreiche Zeugen geladen. Die waren jedoch nicht mehr nötig. Lisa S. hat ein Geständnis abgelegt, nachdem ihr in einem Rechtsgespräch eine Bewährungsstrafe zugesichert wurde. Tränen oder andere Zeichen für eine Reue zeigte sie nicht.

Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Sie habe munter weitergemacht, obwohl sie gewusst habe, dass ihr Gefahr droht und sie habe viele Menschen enttäuscht, sagte Richter Vogel. Er sprach von einer abzockenden Lebensweise und Schmarotzertum.