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Eine Bombe fürs Jobcenter

Als sein Geld nicht kam, ließ sich das ein Mann nicht gefallen. Nun wird ihm der Prozess gemacht.

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© Symbolfoto: Fabian Schröder

Von Nadine Franke

Ohne Rechtsanwalt betritt Michael Z. (57) den Gerichtssaal im Amtsgericht Dresden. „Mir ist sowieso egal, was heute hier rauskommt“, sagt er direkt zu Beginn der Verhandlung. Er glaube nicht, dass es zu einer Verurteilung käme. Dabei werden ihm laut Anklage die Androhung von Gewalt sowie versuchte Nötigung vorgeworfen.

Der 57-jährige Rentner bezog vor einem Jahr noch Arbeitslosengeld II. Doch das war nicht wie gewohnt zu Monatsanfang auf seinem Konto. Dies nahm der Angeklagte zum Anlass, am Mittwoch, den 13. April 2016 im Jobcenter anzurufen. Wenn er am Donnerstag bei einem persönlichen Gespräch kein Geld bekomme, würde eine Bombe hochgehen. Das sollen seine Worte laut einer Mitarbeiterin des Jobcenters gewesen sein. Ziel soll es gewesen sein, mit dieser Drohung die Barauszahlung zu sichern. Die Mitarbeiterin alarmierte sofort die Polizei. Nur vor Gericht konnte die Zeugin aus Leipzig noch nicht aussagen.

Aus Sicht des 57-Jährigen verlief das Gespräch anders. Er habe wütend gesagt, wenn er am Donnerstag kein Geld bekomme, dann platze die Bombe. „Damit meinte ich, dass ich vor Gericht gehe. Heute werde ich das Wort Bombe sicher nicht mehr erwähnen“, erklärt der Rentner. Er spricht offen über seine Vorstrafen und gibt zu, dass er früher schnell laut und beleidigend wurde – schließlich sei er ein „stolzer Wessi“. Doch von einer Bombendrohung will er nichts hören. Auch ins Jobcenter musste er damals nicht mehr, denn an dem Donnerstag war das Geld bereits auf seinem Konto.

Währenddessen kann sich die geladene Polizistin nicht einmal mehr richtig an Z. erinnern. Sie hatte die Anzeige im Jobcenter aufgenommen und Z. schließlich in seiner Wohnung befragt. „Es war ein unauffälliger Einsatz“, erklärt sie. Dennoch ist Michael Z. zum Ende der Verhandlung ernster. „Das wird wohl eine Geldstrafe“, sagt er. Die Verhandlung wird fortgesetzt.